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28.04.2015 17:01:39

ROUNDUP 2/Anklage: Fitschen keine treibende Kraft bei Betrug im Kirch-Prozess

(neu: Fitschen-Anwalt)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Auftakt in einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse seit Jahren: Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, und vier Ex-Manager des Geldhauses stehen seit Dienstag in München vor Gericht. Sie sollen versucht haben, Richter im Kirch-Verfahren zu täuschen. Fitschen, war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft dabei aber keine treibende Kraft.

Er habe im Gegensatz zu den anderen Angeklagten nicht aktiv falsch ausgesagt. Allerdings habe Fitschen von falschen Angaben seiner Kollegen gewusst und nichts dagegen unternommen, erklärte die Staatsanwaltschaft: "Der Angeschuldigte Fitschen machte bei seiner Anhörung vage und in sich nicht schlüssige Angaben."

Die Behörde wirft dem 66-Jährigen, seinen Vorgängern Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig und Ex-Personalvorstand Tessen von Heydebreck versuchten Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall vor. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe schon vor Prozessbeginn zurückgewiesen.

Alle fünf sollen sich für ihre Aussagen in einem Zivilprozess vor dem Oberlandesgericht München vor vier Jahren auf eine Version der Geschehnisse in der Zeit vor der Pleite der Kirch-Gruppe im Jahr 2002 geeinigt haben, um damit Schadenersatzforderungen der Erben des Medienunternehmers Leo Kirch abzuwenden.

Fitschen habe selbst nach einer Razzia in den Räumen der Deutschen Bank die Aussagen seiner Kollegen nicht richtiggestellt, so die Staatsanwaltschaft. Damit wirkte er aus Sicht der Anklage an dem zuvor vereinbarten Tatplan mit.

In der 627 Seiten umfassenden Anklageschrift ist von einem Plan die Rede, den die Top-Banker mit Hilfe der Rechtsabteilung der Deutschen Bank und Prozessanwälten verfolgt haben sollen. "Der Plan der Angeschuldigten war, durch eine wahrheitswidrige Darstellung der tatsächlichen Geschehnisse in den Jahren 2001 und 2002 das Oberlandesgericht München zu täuschen und so dazu zu veranlassen, die im Raume stehenden Ansprüche schon dem Grunde nach zurückzuweisen."

Weil ihnen das aber nicht gelungen sei und die Deutsche Bank letztlich doch zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt wurde, geht die Anklage von versuchtem Prozessbetrug aus.

Leo Kirch hatte bis zu seinem Tod 2011 stets den früheren Bank-Chef Breuer und die Deutsche Bank für die Pleite seines Konzerns verantwortlich gemacht. Breuer habe ihn mit einer öffentlichen Äußerung über die mangelnde Kreditwürdigkeit der Kirch-Gruppe "erschossen". Kirch war überzeugt davon, dass die Bank ihn unter Druck gesetzt habe, um später durch einen Beratungsauftrag an der Sanierung seines Konzerns zu verdienen - er wollte dafür Schadenersatz.

In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht hatte Breuer versichert, die Bank habe keine Pläne für ein Beratungsmandat Kirchs gehabt. Als der Richter diese Darstellung anzweifelte, sollen ihm die anderen Manager laut Anklage zur Seite gesprungen sein, um das Gericht mit übereinstimmenden Zeugenaussagen zu beeindrucken.

Die Aussagen sollen sorgfältig abgesprochen gewesen sein. "In Einzelgesprächen mit den Angeschuldigten wurde allen mitgeteilt, worauf es bei den Aussagen vor dem Oberlandesgericht ankomme", heißt es in der Anklage.

Fitschen will vor Gericht seine Unschuld beweisen. "Ich habe die Zuversicht, dass sich das, was ich immer gesagt habe, vor Gericht validieren lässt. Nämlich, dass ich nicht verstehen kann, warum diese Anklage gegen mich erhoben wurde", hatte er am Tag vor dem Prozessbeginn gesagt.

Sein Anwalt erklärte, die These der Staatsanwaltschaft sei "schlichtweg falsch". An der Objektivität der Anklagebehörde bestünden "massive Zweifel". Fitschen werde deshalb zwar die Fragen des Gerichts beantworten, aber "unter keinen Umständen die Fragen der Staatsanwaltschaft".

Für den Prozess vor der fünften Strafkammer unter dem Vorsitz von Richter Peter Noll sind zunächst 16 Termine bis einschließlich 22. September angesetzt, meist wird dienstags verhandelt. Die amtierenden und ehemaligen Top-Manager müssen als Angeklagte in dem Strafprozess jeweils persönlich erscheinen.

Wegen der Höhe der ursprünglich von den Kirch-Erben geforderten Summe von zwei Milliarden Euro geht die Anklage von versuchtem Prozessbetrug in einem besonders schweren Fall aus. Für den Vorwurf käme im Falle einer Verurteilung ein Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren in Betracht.

Gegen mehrere weitere Beteiligte führt die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Aussagen im Kirch-Prozess noch Ermittlungen, darunter auch gegen den einstigen Top-Manager Thomas Middelhoff. Die Ermittlungen sind aber noch nicht abgeschlossen./dwi/csc/DP/he

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