24.07.2013 13:37:31
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Rhön-Klinikum erzielt vor Gericht Etappensieg gegen B.Braun
Von Heide Oberhauser-Aslan
Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Satzungsänderung bei Rhön-Klinikum hat die fränkische Krankenhauskette jetzt vor Gericht einen kleinen Erfolg erzielt. Widersacher und Großaktionär B.Braun darf nicht mehr behaupten, auf der Hauptversammlung am 12. Juni hätten Aufsichtsrat und Vorstand der Rhön-Klinikum AG das Beschlussergebnis gezielt gefälscht, um die für Satzungsänderungen erforderliche Mehrheit von mehr als 90 Prozent darstellen zu können. Das hat das Landgericht Hamburg jetzt in einer einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro bei Zuwiderhandlung entschieden.
In dem Beschluss, den das Wall Street Journal Deutschland einsehen konnte, werteten die Richter im Kern diese Aussage als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Unternehmenspersönlichkeitsrechte. Mit den Äußerungen werde zwingend der fragliche Eindruck einer inneren Tatsachenbehauptung erweckt und nicht ausschließlich einer Meinungsäußerung, argumentierte das Gericht. Rhön-Klinikum habe glaubhaft gemacht, dass diese Tatsachenbehauptung unwahr sei.
Aufsichtsratsvorsitzender und Rhön-Firmengründer Eugen Münch sagte auf Anfrage: "Ich begrüße es, dass sich das Landgericht Hamburg wegen der Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Vorstand und Unternehmen klar gegen die wahrheitswidrige Behauptung von B. Braun positioniert hat", sagte Münch. Aufsichtsrat und Vorstand der Rhön-Klinikum AG, unter anderem eine gezielte Verfälschung eines Abstimmungsergebnisses auf der Hauptversammlung vorzuwerfen, sei ein fragwürdiger Stil.
Mit dem Verbot wird den Antragsgegnern jedoch nicht untersagt, die Meinung zu vertreten, die Stimmen hätten berücksichtigt werden müssen, erklärte das Gericht. Hierüber habe die Kammer nicht zu entscheiden, hieß es.
Auf der Hauptversammlung der Klinikkette war überraschend eine knappe Stimmenmehrheit dafür erreicht worden, die Sperrminorität von 10 Prozent in der Satzung abzuschaffen, um dem Unternehmen mehr Spielraum für strategische Entscheidungen zu verschaffen. Die erforderliche Mehrheit von 90 Prozent kam aber nur zustande, weil der Vertreter von B.Braun, der mit "nein" stimmen wollte, wegen eines angeblichen Formfehlers von der entscheidenden Abstimmung von dem Versammlungsleiter Münch ausgeschlossen wurde. B.Braun wird eine Beteiligung von 5 Prozent an Rhön zugeschrieben.
Gegen die Entscheidung setzt sich der Medizintechnikkonzern gerichtlich zur Wehr. Auch bei Rhön-Klinikum und Eugen Münch beschäftigen sich diverse Anwaltskanzleien, darunter Aktienrechtsspezialisten wie die Münchner Anwaltssocietät Bub Gauweiler & Partner mit der Angelegenheit.
Der Beschluss zur Satzungsänderung ist noch nicht rechtskräftig. Beim Landgericht Nürnberg-Fürth sind mittlerweile gegen den Beschluss vier Anfechtungsklagen anhängig, darunter auch vom Hamburger Klinikkonzern Asklepios. Der Klinikkette von Alleineigentümer Bernard Broermann werden ebenfalls 5 Prozent an Rhön-Klinikum zugeschrieben. Asklepios und B.Braun hatten vor einem Jahr mit ihrem Einstieg bei Rhön-Klinikum die geplante Übernahme der Klinikkette durch Fresenius zu Fall gebracht, weil sie einen mächtigen Wettbewerber verhindern wollten.
Rhön-Klinikum hat bereits den Antrag auf Satzungsänderung beim Handelsregistergericht in Schweinfurt eingereicht. Die Entscheidung des Registergerichts steht noch aus. Die Anwälte von B.Braun haben eine so genannte Schutzschrift beim Handelsregistergericht hinterlegt, um das Gericht von einer möglichen Entragung bis zur Entscheidung der Anfechtungsklagen abzuhalten. Experten erwarten einen langwierigen Rechtsstreit.
Kontakt zur Autorin: heide.oberhauser@dowjones.com
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July 24, 2013 07:36 ET (11:36 GMT)
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