Vergleich zugestimmt |
30.09.2014 07:18:31
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Rhön-Klinikum erhält freie Bahn für Aktienrückkauf
Das Unternehmen warnte damals, dass der Aktienrückkauf möglicherweise nicht wie geplant umgesetzt werden könnte - denn dafür muss zunächst der Beschluss zur Kapitalherabsetzung in das Handelsregister eingetragen werden. Nach der Zustimmung des Gerichts ist der Weg dahin nun frei. Der Aktienrückkauf soll nach Eintragung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses in das Handelsregister erfolgen, kündigte Rhön an. Über den Erwerb eigener Aktien soll ein großer Teil des Verkaufserlöses von 3 Milliarden Euro, den Rhön-Klinikum von Fresenius für den Verkauf von 40 Kliniken eingestrichen hat, an die Aktionäre zurückfließen.
Nicht einigen konnte sich Rhön allerdings mit den beiden Aktionären über eine Personalfrage. Der Streit um die Wahl von Ludwig Georg Braun zum Aufsichtsratsmitglied bleibt von dem vorgenannten Vergleich unberührt. Die Ernennung Brauns hatte die Gemüter vieler Aktionäre erzürnt, weil dieser vom Medizinbedarfs-Unternehmens B.Braun Melsungen kommt. Befürchtet wird ein Interessenkonflikt, weil B.Braun Melsungen mit seinen Medizintechnikprodukten auch Rhön-Klinikum beliefert.
DJG/jhe/gos
Dow Jones Newswires
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