Neue ÖIAG |
13.01.2015 17:15:00
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Regierung sieht "guten Startschuss" für ÖBIB
Aber nicht alle bisherigen Aufsichtsräte sollen getauscht werden, betonte Mitterlehner. Es gehe darum, neue Möglichkeiten bei neuen Besetzungen zu haben, betonte er.
Zur Diskussion um eine Abkühlphase, die nicht eigens im Gesetz festgeschrieben werden wird, wie Kanzler Faymann betonte, sagte Mitterlehner, dass man sicher sein könne, "dass jetzt nicht lauter Aufsichtsratsbesetzungen stattfinden, wo Generalsekretäre der Kammern drinsitzen, das ist gar nicht möglich".
Faymann strich auch hervor, dass die Regierung nun "einen guten Startschuss gegeben hat. Das Parlament wird jetzt ein dementsprechendes Gesetz ausarbeiten." Weiters meinte er zur künftigen ÖBIB, dass diese schlagkräftig arbeiten werde. Außerdem sei "die Regierung fähig, in den wesentlichen Fragen eine politische Einigung herbeizuführen".
Zu ändern ist das ÖIAG-Gesetz aus dem Jahr 2000 und das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (FinStaG).
Im Ministerratsvortrag zum ÖBIB-Gesetz, der der APA vorliegt, heißt es, dass die Neuregelung das Ziel "einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Beteiligungen des Bundes verfolgt". Damit sei die ÖBIB "den Interessen aller österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verpflichtet".
Weiters heißt es im dreiseitigen Schriftstück unter anderem: "Für Zukäufe, den Verkauf und für den wesentlichen Ausbau von Beteiligungen und Kapitalerhöhungen ist jeweils im Einzelfall ein Beschluss der Bundesregierung erforderlich."
"Zu den Aufgaben des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführerin (genannt Generalsekretär bzw. Generalsekretärin) zählen insbesondere auch die Servicefunktion für die Aufsichtsräte oder Aufsichtsrätinnen der ÖBIB Beteiligungen, Vertretungen in den Hauptversammlungen, Controlling nach dem Bundeshaushaltsgesetz, Verwaltung der Beteiligungen sowie die Erfüllung der Vorgaben der Eigentümervertreter."
Als Mitglieder von Aufsichtsräten der in der ÖBIB angesiedelten Beteiligungen sind Experten, allgemein anerkannte Unternehmer, Angehörige freier Berufe oder Führungskräfte aus der Wirtschaft bzw. aus dem Öffentlichen Sektor vorgesehen. Weiters gelten "die höchsten Anforderungen des Österreichischen Corporate Governance Kodex als auch des Bundesgesetzes für Transparenz und Unvereinbarkeit für oberste Organe (BGBl. Nr. 330/1983), um damit den international üblichen Standards für gute Unternehmensführung zu entsprechen".
Der Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ist an die Vorschläge des Nominierungskomitees gebunden. Um dort eine Funktion zu übernehmen, sei eine "langjährige Erfahrung bei der Bestellung von Leitungsorganen und Mitgliedern von Aufsichtsräten" vorgesehen.
Ein weiterer Punkt: "Auf Antrag des zuständigen Fachministers können durch Beschluss der Bundesregierung und/oder Gesetz auch andere Bundesbeteiligungen in die ÖBIB übertragen werden."
Auch bleiben natürlich "alle Rechte und Pflichten aus Syndikatsvereinbarungen" bei Telekom und OMV "von diesem Gesetz unberührt".
Die Industriellenvereinigung (IV) warnt unterdes vor einer Repolitisierung der teilstaatlichen Betriebe Telekom Austria, OMV und Post durch die ÖIAG-Nachfolgeholding ÖBIB. IV-Präsident Georg Kapsch betonte am Dienstag in einer Aussendung, die ÖIAG habe sich in der Vergangenheit als "Schutzschild gegen parteipolitische Begehrlichkeiten" bewährt und sei eine "Erfolgsgeschichte" gewesen."Insbesondere die fehlende Cooling-Off-Phase für Aufsichtsräte ist daher sehr zu bedauern, da dies parteipolitischem und sozialpartnerschaftlichem Postenschacher Tür und Tor öffnet und einem ökonomisch-professionellen, unabhängigen Agieren der Staatsholding zweifellos abträglich ist", so Kapsch. Kritiker wiederum sahen in dem sich selbst erneuernden Aufsichtsrat der ÖIAG teilweise eine Außenstelle der Industriellenvereinigung.
(APA) phs/stf/cs
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