Raiffeisen Aktie
WKN: 60630 / ISIN: AT0000606306
Geldwäsche? |
05.08.2019 20:40:00
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RBI verlor in erster Instanz zu FMA-Geldstrafe
"Die RBI wird das Straferkenntnis voraussichtlich vollinhaltlich anfechten", erklärte dem Bericht zufolge eine RBI-Sprecherin - dazu hat man sechs Wochen Zeit. Man werde bis zur letzten Instanz - zum Verwaltungsgerichtshof - gehen. Es handelt sich um die höchste von der FMA gegen eine Bank verhängte Geldstrafe.
Die Strafe muss bezahlt werden, hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) dem Bericht zufolge entschieden. Die RBI hat gegen die "Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" verstoßen, so der Vorwurf der Finanzmarktaufsicht (FMA). Das weist die RBI dezidiert zurück: "Weder die FMA noch das Bundesverwaltungsgericht haben im Zuge ihrer Prüfung einen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI oder ihrer Kunden erhoben", sagt die RBI-Sprecherin auf Anfrage der Zeitung. Das BVwG sei lediglich der FMA-Auffassung gefolgt, dass die RBI in "wenigen Einzelfällen verwaltungsrechtliche Dokumentationspflichten nicht eingehalten habe." Weiters heißt es, alle rechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäsche seien erfüllt worden, die Anforderungen der FMA wären in diesem Fall überschießend.
Dennoch gab das BVwG der Finanzmarktaufsicht in erster Instanz Recht. Konkret beanstandete die FMA in ihrer Veröffentlichung Ende März 2018 die "mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßige Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen".
Ins Visier der Behörden kam die RBI durch die sogenannten "Panama Papers"-Enthüllungen im Jahr 2016, als ein investigatives Journalistennetzwerk die weltweit verschachtelten, steuerschonenden Konstruktionen karibischer Briefkastenfirmen aufdeckte.
(Schluss) sp/ln
ISIN AT0000606306 WEB http://www.rbinternational.com/ http://www.fma.gv.at

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