Formfehler 30.12.2019 14:29:00

RBI bekommt anscheinend FMA-Strafe von 2,7 Millionen Euro zurück

RBI bekommt anscheinend FMA-Strafe von 2,7 Millionen Euro zurück

Der VwGH hob den Bescheid wegen eines Formfehler auf, berichtete "Die Presse" am Sonntag online. Die Strafe müsse daher an die RBI rücküberwiesen werden.

Laut Zeitung hat sich das Höchstgericht nicht inhaltlich mit der Sache beschäftigt. Der VwGH bemängelte stattdessen, dass die FMA einen Alternativvorwurf erhoben und damit gegen das sogenannte Bestimmtheitsgebot verstoßen habe, also dass sie nicht klar genug zum Ausdruck gebracht habe, wogegen die RBI tatsächlich verstoßen haben soll, heißt es in dem Bericht.

"Die RBI war bisher immer schon der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind", wird RBI-Compliance-Leiter Christoph Lehner in der "Presse" zitiert.

Die Strafe der Finanzmarktaufsicht (FMA) stand indirekt im Zusammenhang mit Enthüllungen durch die "Panama Papers". Die FMA hatte einen Verstoß gegen die "Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung" geortet und der RBI im März 2018 2,7 Mio. Euro aufgebrummt. Es war die bisher höchste in Österreich verhängte Strafe für ein solches Vergehen.

APA

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Bildquelle: Raiffeisen Bank International AG

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