"Panama Papers" |
03.04.2018 17:54:00
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RBI-Aktie unter Druck: FMA belegt RBI wegen mangelhafter Sorgfalt mit Millionenstrafe
Die FMA wirft der RBI "mangelhafte Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers und nicht regelmäßiger Aktualisierung der zum Verständnis der Eigentums- und Kontrollstruktur erforderlichen Dokumente, Daten und Informationen bei Hochrisikokunden in bestimmten Einzelfällen" vor. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig, teilte die FMA auf ihrer Homepage am Freitagnachmittag mit
"Die RBI ist der Auffassung, dass sie alle rechtlichen Verpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche erfüllt hat und die gegenständlichen Anforderungen der FMA überschießend sind", so RBI-Sprecherin Ingrid Krenn-Ditz in einer Stellungnahme zur APA. Die RBI werde das Straferkenntnis vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) und allenfalls vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vollumfänglich anfechten. Diese rechtliche Beurteilung solle Rechtssicherheit zu wesentlichen ungeklärten Rechtsfragen bringen.
Krenn-Ditz betont, dass die FMA keinen Vorwurf der Geldwäsche oder eines anderen Deliktes gegenüber der RBI erhoben habe. Vielmehr handle es sich um formale Beanstandungen wie beispielsweise das Fehlen zusätzlicher von der Aufsicht geforderter Dokumente zur Eigentümerstruktur weniger Kunden. Bei keinem der beanstandeten Fällen handle es sich um Fälle, die Gegenstand der medialen Berichterstattung über die Panama Papers waren. Diese seien von der FMA geprüft und nicht beanstandet worden.
Bei dieser Geldstrafe von 2,748 Mio. Euro handelt es sich um die bisher höchste jemals von der FMA verhängte Strafe. Die Strafhöhe dürfte die RBI aber nicht allzu schwer treffen, den sie entspricht nur 0,6 Prozent der höchstmöglichen Strafe von 458 Mio. Euro. Vergleichsweise härter hat es vor kurzem die ebenfalls aufgrund von Enthüllungen in den Panama-Papers von der FMA bestrafte Hypo Vorarlberg Bank getroffen. Die über sie verhängte Geldstrafe von 414.000 Euro entsprach wegen der Schwere der Vergehen rund 3 Prozent der möglichen Höchststrafe von 15,6 Mio. Euro. Die bisherige Höchststrafe erhielt die Meinl Bank mit 867.000 Euro, das waren rund 20 Prozent der Maximalstrafe.
Laut § 99d Bankwesengesetz (BWG) darf die FMA Strafen bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtnettoumsatzes oder bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen Nutzens verhängen.
Ins Visier der FMA geriet die RBI wie berichtet wegen der in den Panama-Papers genannten Geschäftsbeziehungen mit der russischen Geschäftsfrau Olga Mirimskaya. Die Raiffeisen-Gruppe soll auch in Kreditgeschäfte im Umfeld des ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko via Briefkastenfirmen involviert gewesen sein. Diese Vorwürfe wurden aber laut Angaben der RBI von heute von der FMA nicht beanstandet.
Unmittelbar im Anschluss an die Enthüllungen, die bereits im April 2016 veröffentlicht wurden, hat die FMA Sonderprüfungen bei der RBI und Hypo Vorarlberg begonnen.
(APA) ggr/stf
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