Design im Blick |
06.03.2024 16:09:00
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PUMA-Aktie verliert: Rihanna-Foto liefert im PUMA-Design-Streit Beweis
Das EUIPO hatte das sogenannte Geschmacksmuster für den Schuh auf Antrag des niederländischen Unternehmens Handelsmaatschappij J. Van Hilst (HJVH) für nichtig erklärt. Daraufhin klagte PUMA vor dem Gericht der EU. Solche Geschmacksmuster sollen das Design vor Nachahmung schützen. Dafür müssen sie neu sein, wenn sie angemeldet werden.
Das EU-Gericht wies die Klage von PUMA nun ab. HJVH hatte für ihren Antrag Fotos von Rihannas Instagram-Account aus dem Dezember 2014 vorgelegt, die sich auf die Ernennung von Rihanna als neue Kreativdirektorin von PUMA bezogen. Auf diesen Fotos trug der Popstar ein Paar weißer PUMA-Turnschuhe mit einer dicken schwarzen Sohle. Diese Fotos zeigten deutlich, dass bei den Schuhen die wesentlichen Merkmale schon vor der Anmeldung des Geschmacksmusters zu sehen waren, urteilten die Richter.
PUMA brachte vor, dass sich damals niemand für die Schuhe von Rihanna interessiert habe und das Design daher nicht wahrgenommen worden sei. Dem folgten die Richter aber nicht: Rihanna sei schon damals ein weltbekannter Popstar gewesen. Demnach hätten ihre Fans und die Fachkreise im Modebereich zu diesem Zeitpunkt ein besonderes Interesse an den Schuhen und ihrem Design entwickelt.
Gegen die Entscheidung kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.
Im XETRA-Geschäft verbilligen sich PUMA-Aktien zwischenzeitlich um 0,44 Prozent auf 41,11 Euro.
/rew/DP/nas
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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