Importtarif |
14.06.2021 18:04:00
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Post verdient mit: 22-Euro-Freigrenze für China-Packerl fällt - Post-Aktie im Plus
Die Post führt zunächst den Einfuhrumsatzsteuerbetrag an die Zollbehörde ab und verrechnet sie anschließend bei der Zustellung der Ware dem Sendungsempfänger. Für den Aufwand, der durch die Erfassung und Bereitstellung elektronischer Daten entsteht, verrechnet das teilstaatliche Unternehmen eine Gebühr in Form des Zollstellungsentgeltes bzw. des Importtarifs. Die genauen Importtarife für Drittländer seien derzeit in Planung und könnten erst im Juli veröffentlicht werden, heißt es auf der Post-Webseite.
Muss der Kunde kontaktiert werden und fehlende Unterlagen nachreichen, liegt laut Post ein sogenanntes Zollhindernis vor. Beispiele dafür sind ein fehlender Wertnachweis der Sendung oder ein unplausibler Warenwert. "Bei einem Zollhindernis entsteht ein zusätzlicher administrativer Aufwand. Dafür wird das Bearbeitungs- und Lagerentgelt in Rechnung gestellt", erklärt die Post online. Die Höhe der drohenden Entgelte listet das Unternehmen nicht auf.
Die Post warnt, dass auch wenn man bei einem Versandhändler in der EU bestellt, es sein kann, dass die Ware aus einem Drittenland wie China kommt. Verweigert man die Annahme, fallen keine zusätzlichen Kosten an und die Sendung wird an den Absender retourniert.
Bisher wurde auf Paketsendungen unter dem Wert von 22 Euro keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Allerdings haben viele Versender aus China oder anderen Ländern bewusst einen niedrigeren Warenwert angegeben, um keine Einfuhrumsatzsteuer abführen zu müssen. Laut Angaben des Finanzministeriums wurde in der Vergangenheit bei drei Viertel aller Pakete unter 22 Euro der Warenwert zu niedrig angegeben.
Im Wiener Handel legte die Post-Aktie letztlich um 1,23 Prozent auf 45,30 Euro zu.(APA) pro
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