Schadensersatz gefordert |
01.03.2019 16:42:00
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Post-Datenskandal: Cobin Claims ruft zur Sammelklage auf
"Aus unserer Rechtsansicht ist die Post dazu verpflichtet, Daten aus der Vergangenheit zur Verfügung zu stellen. Durch die vorsätzliche Löschung der Daten muss es vor einem zivilgerichtlichen Gerichtsverfahren zu einer Beweislastumkehr kommen und die Post müsse sich von dem Vorwurf erst freibeweisen", so der für den Fall betraute Rechtsanwalt Robert Haupt.
Der Post AG wurde vorgeworfen statistisch hochgerechnete Daten zu den Parteipräferenzen ihrer Kunden an Dritte weiterverkauft zu haben.
Kritik gab es von Cobin Claims auch am Vorgehen der Datenschutzbehörde. Diese hatte die Datenspeicherung zur möglichen Parteiaffinität als unrechtmäßig befunden und die Post AG dazu aufgefordert die Daten zu löschen. Dadurch sei es "quasi zu einer behördlich legitimierten 'Beweismittelvernichtung' gekommen". Durch die Löschung der Daten kann die Weitergabe an Dritte nicht mehr verfolgt oder rechtlich geltend gemacht werden.
Die Post sieht sich auf Nachfrage der APA auf rechtlich soliden Boden: "Die Löschung der Daten ist aus unserer Sicht, auch auf Anordnung der Datenschutzbehörde, rechtskonform erfolgt. Ein neuerliches Auskunftsersuchen würde zu diesem Zeitpunkt nur zu einer Leermeldung führen."
In einem ersten Schritt der Sammelklags-Aktion sollen Betroffene nämlich ein schriftliches Auskunftsgebehren an die Post AG einreichen. Dadurch soll die Post Informationen zur personalisierten Datenerhebung preisgeben. In einem zweiten Schritt soll dann der Schadenersatz eingeklagt werden.
Die Klage sieht einen ideellen Schadenersatz von 3.000 Euro für jeden Geschädigten vor. "Diese 3.000 Euro sind keine Hausnummer sondern leiten sich von anderen rechtskräftigen Urteilen ab", so Jaindl. Aus Sicht von Cobin Claims sind bis zu 2,2 Millionen Bürger betroffen.
Für die Finanzierung des Verfahrens wurden Gespräche mit dem deutschen Prozessfinanzierer FORIS AG geführt. Bei einem Prozessgewinn steht dem Finanzier ein Anteil des Erfolgs zu. Cobin Claims selbst beteuert gemeinnützig zu handeln und keine Erfolgsprämien einzufordern.
fpr/stf
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