Kein Joint Venture 30.11.2018 16:34:00

Post-Aktionäre schalten Anwalt wegen Platzen des FinTech-Deals ein

Post-Aktionäre schalten Anwalt wegen Platzen des FinTech-Deals ein

"Das ist noch offen", sagte eine Post-Sprecherin am Freitag auf APA-Anfrage.

Die Post AG hat am 5. Oktober - wie am 10. September mit der FinTech-Gruppe vereinbart - rund 1.225.761 neue FinTech-Aktien gezeichnet und dafür je Aktie 28,50 Euro bezahlt. Der gesamte Gegenwert belief sich somit auf rund 35 Mio. Euro. Die Investition galt als erster Meilenstein zur Gründung des geplanten gemeinsamen 50/50-Joint Ventures.

Vor drei Tagen sind aber nun die beiden Unternehmen übereingekommen, von der Gründung des geplanten Joint-Ventures Abstand zu nehmen. Konkrete Gründe dafür wurden nicht angegeben. Man sei beim Zeitplan auf keinen gemeinsamen Nenner gekommen, hieß es nur allgemein. Auf die Aktienkurse hat sich die Absage jedenfalls ziemlich schlecht ausgewirkt, der Kurs der FinTech-Aktie sackte um bis zu 9 Prozent auf unter 19 Euro ab. Auch die Post-Aktie verlor, aber etwas weniger stark.

Seither konnte sich die FinTech-Aktie zwar wieder etwas erholen, liegt am heutigen Freitag gegen Mittag aber mit 21,50 Euro noch immer deutlich unter dem Preis von 28,50 Euro, den die Post AG bezahlt hat. Rein rechnerisch beläuft sich der buchmäßige Kursverlust damit auf rund 8,5 Mio. Euro.

Dieser ungewöhnliche Sachverhalt beschäftigt in der Zwischenzeit auch Post-Aktionäre und Rechtsanwälte. Investoren hätten sie mit der Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem geplatzten FinTech-Deal beauftragt, so Lukas Aigner von der Rechtsanwaltskanzlei Aigner + Partner am Freitag.

"Fest steht, dass den Aktionären Schäden durch Kursverluste entstanden sind", meint Aigner und weist darauf hin, dass die Post-Vorstände aufgrund der Börsennotierung der Gesellschaft unter anderem den Publizitätspflichten des Börsengesetzes unterliegen.

Das Investment sei scheinbar trotz ungesicherter Vertragslage mit FinTech erfolgt, so Ainger. Soweit bisher bekannt, war das Investment der Post AG offenbar nicht gegen ein Scheitern der Verhandlungen abgesichert. Die Erklärung des Scheiterns der Kooperation sei zu hinterfragen.

Auch eine Stellungnahme der Finanzmarktaufsicht (FMA) lege nahe, dass es der FinTech Group ohne zeitliche Verzögerungen möglich gewesen wäre, Bankdienstleistungen in Österreich zu erbringen. "Für die Investoren ergeben sich daher erhebliche Zweifel an der bisherigen Darstellung", so Aigner. Für die Post AG stehe - sollte die Investition tatsächlich nicht mit Verkaufsrechten abgesichert worden sein - ein erheblicher (Buch)Verlust zu Buche.

"Stellt sich heraus, dass die Gründe für das Scheitern der Kooperation woanders zu verorten waren, so wäre auch zu prüfen, ob die Meldepflichten gemäß Börsegesetz (Ad-hoc-Meldepflicht) gesetzeskonform eingehalten wurden. Weiters ist dringend Aufklärung geboten, ob diese erhebliche Investition in Aktien der FinTech für den Fall, dass die Kooperation nicht zustande kommt, rechtlich gesichert war und gegebenenfalls warum nicht. Aufgrund des hohen erworbenen Anteils an FinTech würde im Fall des Verkaufes des Pakets der Kurs womöglich weiter unter Druck geraten", hält Aigner fest.

"Wir werden den Vorstand zunächst auffordern, für die Investoren Licht in diese Angelegenheit zu bringen. Die bisher veröffentlichten Informationen haben die Investoren erheblich verunsichert und zu Kursschäden geführt", so Rechtsanwalt Aigner.

(Schluss) ggr/tsk

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