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Vorschlag nicht angenommen 11.10.2017 17:51:00

Post-Aktie: BAWAG Kündigung des Abkommens

Damit würde die Trennung Ende 2020 wirksam werden. Die Post habe sich nicht auf einen Vorschlag zur Umstrukturierung der Zusammenarbeit eingelassen, heißt es im Börsenprospekt der BAWAG. Ohne neue Vereinbarung werde die Zusammenarbeit spätestens am 31. Dezember gekündigt.

Derzeit werde das Netz mit 433 Filialen gemeinsam mit der Post betrieben. In der Übergangszeit will die BAWAG ein eigenes Netz mit rund 100 Filialen aufbauen - zu den derzeit 74 eigenen Filialen sollen noch 25 neue BAWAG-Standorte dazukommen. Auch sollen eigene Berater aufgenommen und ausgebildet werden. Derzeit seien etwa 300 der knapp 1.000 BAWAG-Berater von der Post angestellt. Es würden aber deutlich weniger neue Berater aufgenommen, als derzeit von der Post gestellt werden.

Mit dem Übergang seien signifikante Unsicherheiten und Risiken verbunden, heißt es im Börsenprospekt. Insbesondere könnte die Service-Qualität in der Übergangszeit leiden, was zu einem höheren als erwarteten Rückgang bei den Kunden und Geschäftsabschlüssen führen könnte. Auch könnten die Einsparungen geringer ausfallen, als im Voraus erwartet. Schließlich gebe es auch noch das Risiko eines Rechtsstreits mit der Post.

Abgesehen davon läuft auch noch ein Schiedsgerichtsverfahren zwischen BAWAG und Post über die richtige Honorierung des Abkommens zwischen den beiden Unternehmen. Die Post verlange unter Berufung auf das Postsparkassengesetz pro Jahr um 15 bis 20 Mio. Euro mehr an Vergütung, als im Abkommen vereinbart sei, heißt es im Börsenprospekt. Alleine für die Jahre 2013 bis 2016 fordere sie 56 Mio. Euro nach. Sollte der Vertrag bis inklusive 2020 laufen (also heuer noch gekündigt werden) und sollte die Post vor dem Schiedsgericht vollinhaltlich recht bekommen, dann müsste die BAWAG rund 126,5 Mio. Euro zusätzlich zahlen.

(Schluss) tsk/ggr

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