Urteil |
06.04.2023 20:16:00
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Porsche-Aktie unbewegt: Porsche-Betriebsratswahl von Stuttgarter Arbeitsgericht für ungültig erklärt
Eigentlich wolle das Gesetz eine Vor-Ort-Vertretung - mit mehreren Hundert Kilometern Entfernung sei die Betreuung nicht gewährleistet. "Durch den Haustarifvertrag aus dem Jahr 2013 habe eine Einbeziehung des Standortes Leipzig in die Zuständigkeit des Betriebsrats Zuffenhausen/Ludwigsburg/Sachsenheim nicht wirksam erfolgen können." Für das eigentliche Werk wurde in Leipzig ein separater Betriebsrat gewählt.
Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien. Für all diese Punkte sah Büchele aber keine Anhaltspunkte. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen. Zuvor war eine gütliche Einigung gescheitert, weil drei Kläger den Vorschlag des Gerichts nicht akzeptierten.
Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorgänge rund um die Betriebsratswahl im Zuge eines Ermittlungsverfahrens. Es stehe der Vorwurf der Urkundenunterdrückung im Raum. Nähere Angaben wurde nicht gemacht.
Die Entscheidung zu Porsche ist noch nicht rechtskräftig. Der amtierende Betriebsrat bleibt erst einmal im Amt. Es wird erwartet, dass das Verfahren in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht geht. Das Unternehmen kündigte bereits an, dies in Erwägung zu ziehen. Ein Porsche-Sprecherin sagte: "Wichtig aus Sicht des Unternehmens ist, dass die anfänglich erhobenen Manipulationsvorwürfe vollumfänglich ausgeräumt werden konnten."
Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte Büchele bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen./ols/DP/he
Die Porsche-Aktie ging unverändert bei 117,90 Euro aus dem Handel.STUTTGART (dpa-AFX)
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