29.12.2022 20:36:38

OTS: Börsen-Zeitung / Klage mit Ansage / Kommentar zur Gewinnabschöpfung in ...

Klage mit Ansage / Kommentar zur Gewinnabschöpfung in der EU von

Andreas Heitker.

Frankfurt/M. (ots) - ExxonMobil klagt gegen die von der EU beschlossene

Gewinnabschöpfung bei Stromversorgern - genauer: gegen den damit einhergehenden

Solidaritätsbeitrag, den Unternehmen aus der Öl-, Gas- und Kohleindustrie in der

aktuellen Energiekrise bezahlen sollen. Es ist die erste Klage gegen die

koordinierten Notfallmaßnahmen auf den Strommärkten, auf die sich die EU-Staaten

Ende September verständigt hatten. Sie kommt wenig überraschend und dürfte nur

der Auftakt zu weiteren juristischen Auseinandersetzungen sein.

Denn zum einen geht es bei der zeitlich befristeten Übergewinnsteuer um ein

neues Instrument in der EU, das auch noch über eine Notfallgesetzgebung (ohne

Beteiligung des Europaparlaments) beschlossen wurde. Zum anderen geht es um viel

Geld. 25 Mrd. Euro wollen die EU-Länder so bei den großen Krisengewinnern

abschöpfen und umverteilen. Die US-amerikanische ExxonMobil hatte für sich

Belastungen von mindestens 2 Mrd. Euro prognostiziert. Die Konzernführung ist es

ihren Aktionären schuldig, gegen diesen erzwungenen Solidaritätsbeitrag erst

einmal juristisch zu Felde zu ziehen.

Kurzfristig aufhalten kann das Unternehmen die in der EU beschlossenen

Gewinnabschöpfungen nicht. Und ob die Richter in Luxemburg den Argumenten des

Energieriesen in der Verhandlung folgen, ist auch noch überaus fraglich. Exxon

spricht ja lediglich von kontraproduktiven Maßnahmen, die unter anderem das

Investorenvertrauen untergraben und eigene Investitionen unattraktiver machen.

Aber so sicher sollte sich da niemand sein. Die EU-Kommission, die die

fraglichen Beschlüsse am Donnerstag noch einmal als rechtmäßig beurteilt hat,

hat in der jüngeren Vergangenheit schon so einige bittere Niederlagen vor dem

Europäischen Gerichtshof (EuGH) einstecken müssen.

Sollten die Richter auch die beschlossenen Gewinnabschöpfungen wieder

einkassieren, wäre das für die EU ein bitterer Rückschlag. Denn in dem

monatelangen Ringen, etwas gegen die exorbitant hohen Energiepreise zu

unternehmen und die Folgen dieser Kostenexplosion für Unternehmen und private

Haushalte irgendwie abzufedern, gehörte die Gewinnabschöpfung sicherlich zu den

effizientesten Beschlüssen - zusammen mit den Einsparvorgaben, der

Diversifizierung der Energielieferungen und dem beschleunigten Ausbau der

erneuerbaren Energien. Allein in Deutschland soll die Abschöpfung bei den

Versorgern ja ganz konkret 1 Mrd. Euro bis 3 Mrd. Euro bringen, die zur

Finanzierung der Strompreisbremse für Verbraucher beitragen sollen.

Betrachtet man das monatelange Gewürge auf EU-Ebene, auch auf dem Gasmarkt ein

koordiniertes Paket gegen die hohen Preise zu schnüren, zeigt dies ebenfalls

noch einmal, dass die zeitlich befristeten Notfallregeln auf dem Strommarkt ein

Erfolg waren. Zwar haben sich die Energieminister der EU in der

Vorweihnachtswoche nach langem Streit auch beim Gas geeinigt. Doch die für

Energieverbraucher vielleicht schön klingenden Bling-Bling-Wörter wie

Gaspreisdeckel, gemeinsamer Einkauf oder neue Preis-Benchmark versprechen viel,

bringen aber wenig. Hier waren die Interessen der EU-Länder im Gegensatz zur

Übergewinnsteuer viel zu unterschiedlich.

(Börsen-Zeitung, 30.12.2022)

Den Artikel finden Sie auch auf unserer Homepage unter: https://www.boersen-zeit

ung.de/kompakt/klage-mit-ansage-b405052e-86d4-11ed-a311-f90ecc32c8e4

Weitere Informationen finden Sie unter: www.boersen-zeitung.de

Dies ist eine Pressestimme der Börsen-Zeitung. Für Text und Inhalt ist

ausschließlich die Börsen-Zeitung verantwortlich.

Pressekontakt:

Börsen-Zeitung

Redaktion

Telefon: 069--2732-0

www.boersen-zeitung.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30377/5405054

OTS: Börsen-Zeitung

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!