13.06.2014 11:00:58
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Ohoven: Bundesrat muss Mittelstand bei Bürokratiekosten entlasten
Mit dem Gesetzentwurf des Freistaates zur Rückverlagerung der Zahlungsfrist der Sozialversicherungsbeiträge soll die im Jahr 2005 beschlossene Vorverlagerung der Fälligkeit zurückgenommen werden. Diese hatte mehrfache Berechnungen der Sozialversicherungsbeiträge notwendig gemacht. Dadurch wurden den Unternehmen jährliche Bürokratiekosten im dreistelligen Millionenbereich zusätzlich aufgebürdet.
"Die Vorverlagerung der Fälligkeit ist ein teurer Schildbürgerstreich: Jedes Unternehmen muss eine doppelte Lohnbuchhaltung führen. Eine vorläufige zur Vorabüberweisung und eine endgültige am Monatsende, um genau zu ermitteln, wie hoch die zu leistenden Sozialversicherungsbeiträge sind", kritisierte der Mittelstandspräsident. Im Ergebnis müssen die Unternehmen 24 statt zwölf Lohnabrechnungen erstellen.
Die Ländervertreter haben heute die Chance, eine deutliche Entlastung von bürokratischen Kosten für den Mittelstand auf den Weg zu bringen. "Sachsens Initiative verdient die Unterstützung aller Länder im Bundesrat. Wir müssen zur bewährten Regelung einer einmaligen monatlichen Abrechnung zurückkehren. Parteipolitische Spielchen auf dem Rücken des deutschen Mittelstands sind fehl am Platz", betonte Ohoven.
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