Ausblick unbeeinträchtigt |
29.09.2021 17:53:00
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Österreichische Post-Aktie letztendlich im Plus: Post muss für Datenskandal hohe Millionen-Strafe zahlen
"Der Vorwurf der Behörde besteht im Wesentlichen darin, dass zusätzlich zu den von der Österreichischen Post eingesetzten Kontaktmöglichkeiten per Post, Web-Kontaktformular und Kundenservice datenschutzrechtliche Anfragen auch per E-Mail zuzulassen sind", so das börsennotierte Unternehmen. Sie habe lediglich für Datenschutzanfragen ein Kontaktformular eingeführt, um den Prozess der Anfragen zu automatisieren und alle Angaben zu erhalten, die für die Bearbeitung der Anfragen erforderlich sind.
Die jetzige Entscheidung sie jedenfalls "nicht nachvollziehbar". "Mir fehlt jedes Verständnis für diese hohe Strafe, denn Kontaktformulare zu verwenden, ist marktüblich und auch keine Erschwernis sondern eine Erleichterung, um dahin gehend angeleitet zu werden, alles Notwendige gleich richtig bekannt zu geben anstatt mehrere Nachfragen beantworten zu müssen. Wir alle sind es doch mittlerweile längst gewohnt, COVID-19 Registrierungen zu machen", so Stefan Prochaska, der Anwalt der Post, zur APA.
Schon einmal hatte die Datenschutzbehörde in der Datenagenda für eine Schockwelle in der Post AG gesorgt. Im Oktober 2019 verhängte sie eine Strafe in Höhe von 18 Mio. Euro, diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom November 2020 aufgehoben und das Strafverfahren beendet. Über die Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision hat der Verwaltungsgerichtshof bis dato nicht entschieden, so die Post.
Worum ging es? Der Vorwurf lautete, dass die Post rechtswidrig in Marketingaktionen die Zuordnung politischer Neigungen aufgrund von demografischen Daten vorgenommen habe. Bei der Jahrespressekonferenz im März 2021 meinte Post-Chef Georg Pölzl, 20 Mio. Euro seien dafür rückgestellt worden. "Niemand wurde ausspioniert", betonte Pölzl damals.
Keine steuerfreien Kleinpakete mehr - Halb so viele Packerl aus China
Die Zahl der Pakete aus China und anderen Drittstaaten hat sich seit Juli halbiert. Seit diesem Tag muss auch für Packerl mit einem Wert unter 22 Euro Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden. "Die Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze war ein ganz entscheidender Schritt für mehr Fairness im europäischen Onlinehandel" kommentiert der Handelsverband, der am Mittwoch auf diese Entwicklung aufmerksam machte. Auch die Post bestätigte eine Halbierung des Paketaufkommens aus Drittstaaten.
Die Abschaffung der Steuerbefreiung für Kleinpakete von außerhalb der EU werde der österreichischen Finanz heuer noch rund 35 Mio. Euro an Zusatzeinnahmen bringen, schreibt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will. Die gesamte EU könne heuer mit 3 Mrd. Euro, 2022 sogar mit 5 Mrd. Euro an Mehreinnahmen rechnen.
Im Vorjahr seien über 600 Millionen Pakete über chinesische Versandhändler in die Europäische Union gelangt. 97 Prozent davon seien zoll- und mehrwertsteuerbefreit gewesen, wobei es den Verdacht gibt, dass viele falsch deklariert waren.
Am Mittwoch gewann die Aktie der Österreichischen Post in Wien zuletzt 0,41 Prozent auf 36,75 Euro.
APA
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