Laut Gutachten 16.08.2016 14:42:40

Niedersachsen hat keine Schadenersatzansprüche gegen VW

Wie die Staatskanzlei mitteilte, präsentierte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) dem Kabinett am Dienstag das Ergebnis einer juristischen Expertise. Der Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School in Hamburg kommt demnach zu dem gleichen Schluss wie zuvor die verwaltungsinterne Prüfung.

Dem Gutachten zufolge befindet sich Niedersachsen als "langfristig orientierter Ankeraktionär" von VW in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum Aktien verkauft oder gekauft haben. Über die Hannoversche Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (HanBG) hatte das Land zuletzt 2008 Aktien erworben. Somit habe es keine Ansprüche auf Schadenersatz, weder wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge noch wegen einer eventuell zu spät erfolgten Ad-hoc-Mitteilung.

Die HanBG wird infolge des Diesel-Skandals durch den Ausfall der VW-Dividende voraussichtlich einen negativen Jahresabschluss von minus 60 Millionen Euro verzeichnen. Das Land besitzt ein Fünftel der VW-Stammaktien, an denen die Stimmrechte und damit die Macht bei VW hängen. Den weit überwiegenden Teil der VW-Aktien hält Niedersachsen in der HanBG.

/dhe/DP/jha

HANNOVER (dpa-AFX)

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