03.06.2014 18:28:59

neues deutschland: Mindestens jährlich

Berlin (ots) - Zweijährliche Erhöhung, orientiert an vorherigen Tarifabschlüssen: Die Eintracht von BDA und DGB beim Mindestlohn ist kritisch zu betrachten. Vermutlich kam sie auf Initiative der IG Chemie und IG Metall zustande. Andere Mitglieder der DGB-Familie waren überrascht. Die Industriegewerkschaften schließen die Tarifverträge mit dem höheren Volumen ab. Auf dem Bau, im Autowerk oder beim Bergmann sind die Verdienste oft höher als bei Krankenschwester, Pfleger oder Tresenkraft. Mit jeder Anpassung des Mindestlohnes zeigt sich so auch die Attraktivität von Tarifverträgen, was die Bereitschaft, einer Gewerkschaft beizutreten, erhöhen könnte. Sich an Tarifabschlüssen zu orientieren, kann auch Schutz vor schlechten Empfehlungen einer Mindestlohnkommission unter Beteiligung von Wissenschaftlern bieten. Weite Teile der hiesigen Ökonomen habe sich nicht als Streiter pro Mindestlohn hervorgetan - ganz im Gegenteil. Andererseits gibt es keine Möglichkeit, Anpassungen vorzunehmen, wird Gestaltungsmacht abgegeben; längst nicht alle Abschlüsse führen zu Reallohnsteigerungen. Auch wenn der Arbeitgeberseite damit wohl abgekauft werden konnte, die erste Erhöhung 2017 statt 2018 zu bekommen: Zwei Jahre sind zu viel. Lange Laufzeiten sind in Tarifverträgen selten gut. Gekniffen sind Geringverdiener, wenn Mieten und Energiekosten steigen und es bis zur nächsten Erhöhung noch ein Jahr dauert. Aber für die kleinen Einkommen ist der Mindestlohn gedacht.

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