05.11.2016 07:02:37
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neues deutschland: Handelsexpertin Eberhardter: "Kein Buchstabe an CETA geändert"
Hinsichtlich des Konzern-Staat-Klageverfahrens, das auch in CETA und TTIP festgeschrieben werden soll, habe es in vielen Ländern kein Bewusstsein für die Risiken aus diesen vertraglichen Festlegungen gegeben. Das ändere sich allerdings, wenn ein Staat verklagt werden. Das sei auch in Deutschland der Fall, nachdem Vattenfall die Bundesrepublik verklagt habe. Zudem gibt es nach Auffassung von Eberhardt weder in Europa noch in Kanada oder den USA eine systematische Diskriminierung ausländischer Investoren. "Solange es diesen Nachweis einer systematischen Diskriminierung nicht gibt, gibt es auch kein überzeugendes Argument dafür, eine Sondergerichtsbarkeit einzuführen für ausländische Investoren", so die Wirtschafts- und Politikwissenschaftlerin.
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