17.06.2018 19:53:42

neues deutschland: Europarechtler Jürgen Bast: Seehofers Forderung verstößt gegen Dublin-Verordnung

Berlin (ots) - Nach Ansicht des Europarechtlers Jürgen Bast von der Universität Gießen verstößt die unter anderem von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geforderte Zurückweisung von Geflüchteten an der deutschen Grenze, die bereits in anderen EU-Ländern registriert sind, gegen EU-Recht. "Wenn Deutschland Menschen an der Grenze zurückweist, die einen Asylantrag stellen wollen, dann verstößt das gegen die Dublin-Verordnung", sagte Bast der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Montagsausgabe). "Dieses europäische Gesetz sieht vor, dass ein Verfahren durchgeführt werden muss, in dem geklärt wird, welcher Staat für die inhaltliche Prüfung des Asylbegehrens zuständig ist. Das kann Deutschland oder auch ein anderes Mitgliedsland der EU sein", sagte Bast. So sei es etwa möglich, dass Deutschland für einen Geflüchteten zuständig sei, der zuerst in Italien den Boden der EU betreten habe. "Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Asylantragsteller Familienangehörige hat, die in Deutschland leben und dort ein Asylverfahren durchlaufen", erklärte Bast.

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