24.04.2013 22:14:59
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Neue OZ: Kommentar zu Urteile/Innere Sicherheit/Antiterrordatei
Wenn nach einem Urteil des Verfassungsgerichts der konservative Innenminister und die liberale Justizministerin zufrieden sind, muss es sich um einen bemerkenswerten höchstrichterlichen Spruch handeln. In der Tat: Vom verfassungsrechtlichen Grundsatz stimmt der Erste Senat der Antiterrordatei zu - fordert aber weitreichende Nachbesserungen. Das heißt, das Gericht tariert das sensible Verhältnis von Sicherheit und Freiheit klug aus.
Die Datensammlung, auf die Polizei und Geheimdienste zugreifen, ist ein Instrument zur Gefahrenabwehr nach dem 11. September 2001. Seit dem Anschlag von Boston steht sie wieder hell erleuchtet im Rampenlicht des öffentlichen Interesses. Die prall gefüllte Datei scheint sich bewährt zu haben: Nicht immer war das Land auf den glücklichen Umstand angewiesen, dass Fanatiker ihre Sprengsätze falsch konstruierten. Doch für die Maßstäbe eines Rechtsstaates eröffnet die Datei den Sicherheitsorganen zu große Befugnisse.
Ab 2015 gilt es, das Trennungsgebot stärker zu befolgen. 38 Behörden, die sich entgegen dem Auftrag austauschen, sind überzogen. Greifbar wird der Erfolg des freien Bürgers mit der Definition der Kontaktperson - nur wer bewusst Terroristen hilft, wird erfasst. Der Generalverdacht schwächt Demokratien. Das wissen auch EU-Abgeordnete: Der Innenausschuss lehnt das vollumfängliche Speichern von Fluggastdaten ab. Bravo!
Robin Fehrenbach
Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2
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