Gesetzentwurf |
16.12.2020 14:02:00
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Nach Wirecard-Skandal: Bund stärkt Bilanzkontrolle und Aufsicht - Wirecard-Aktie leichter
Unter anderem werde dafür gesorgt, dass auf Bilanzen und die Testate von Wirtschaftsprüfern mehr Verlass sei. "Die Regeln werden deutlich verschärft, und die Aufsicht bekommt mehr Biss", kündigte Scholz an. Der Bundestag muss den Änderungen allerdings noch zustimmen.
Sie sollen vermeiden, dass es noch einmal zu einem Skandal wie beim inzwischen insolventen Fintech-Unternehmen Wirecard kommt. Der Konzern soll seit 2015 Scheingewinne ausgewiesen haben. Im Sommer hatte er Luftbuchungen von 1,9 Milliarden Euro eingeräumt - insgesamt könnte es nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft um mehr als drei Milliarden gehen.
Die Firma saß als Dienstleister für bargeldlose Zahlungen an der Schnittstelle zwischen Händlern und Kreditkartenfirmen und machte nach bisherigem Ermittlungsstand jahrelang Verluste. Die Wirtschaftsprüfer von EY, ihre Aufsichtsbehörde Apas und die Finanzaufsicht Bafin stehen in der Kritik, weil der Betrug nicht früher auffiel.
Durch den Skandal seien einige Schwachstellen bei der Bilanzprüfung deutlich geworden, sagte Scholz im Deutschlandfunk. "Da haben wir festgestellt, dass viele Möglichkeiten gar nicht existieren, von denen wir wahrscheinlich alle irgendwie gehofft haben, dass die doch normalerweise genutzt werden." Folgende Konsequenzen zieht die Bundesregierung:
BAFIN-ERMITTLUNGEN: Die Finanzaufsicht kam bei der Überprüfung von börsennotierten Unternehmen bisher erst spät ins Spiel. Zunächst waren private Wirtschaftsprüfer für die Buchprüfung zuständig, dann die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR). Das ändert sich jetzt. Bei Verdachtsfällen soll die Bafin künftig unmittelbar für Prüfungen zuständig sein - notfalls auch gegen den Willen des Unternehmens.
WIRTSCHAFTSPRÜFER: Abschlussprüfer sollen künftig auch bei Kapitalmarktunternehmen alle zehn Jahre wechseln, damit sie nicht betriebsblind werden. Sie sollen ein Unternehmen auch nicht mehr zugleich prüfen und beraten dürfen. Außerdem werden die Prüfer stärker in Haftung genommen: Die Haftungshöchstgrenzen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen werden um das Vierfache auf 16 Millionen Euro hochgesetzt. Bei grob fahrlässigem Verhalten gibt es überhaupt keine Höchstgrenze mehr.
HÄRTERE STRAFEN: Der "falsche Bilanzeid", also wenn fälschlicherweise behauptet wird, ein Abschluss vermittele ein zutreffendes Bild der Lage eines Unternehmens, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden. "Das gilt auch für ein inhaltlich unrichtiges Testat des Abschlussprüfers zu dem Abschluss eines Unternehmens von öffentlichem Interesse", sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
FINANZGESCHÄFTE VON BAFIN-MITARBEITERN: Private Finanzgeschäfte der Bafin-Mitarbeiter sollen stark eingeschränkt werden, um jeden Anschein eines Interessenkonflikts zu vermeiden.
Die Bundesregierung packe mit ihrem Gesetz einige längst überfällige Schlussfolgerungen an, kommentierten Oppositionsmitglieder. Allerdings gebe es noch Lücken, etwa bei Regeln für die Wirtschaftsprüferaufsicht Apas, sagte der Grünen-Finanzpolitiker Danyal Bayaz. Auch das Verfahren zur Bilanzkontrolle sei noch immer nicht schlagkräftig genug. Bayaz, der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar und Fabio De Masi von den Linken warfen Scholz vor, sich mit dem Gesetz zu inszenieren und Selbstschutz zu betreiben. "Aber das ersetzt nicht die Aufklärung", betonten sie mit Hinweis auf den Wirecard-Skandal.
Die Wirecard-Aktie zeigt sich am Mittwoch auf XETRA zeitweise um 5,08 Prozent schwächer bei 0,4281 Euro.
BERLIN (dpa-AFX)
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