Rodung vorerst untersagt |
14.12.2020 17:26:00
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Nabu begründet Beschwerde wegen Tesla bei Gericht - Tesla-Aktie im Plus
Beide Umweltverbände hatten zuvor beim OVG Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden ist, ist eine Rodung untersagt.
Tesla habe versucht, in nur zwei Monaten im Herbst und mit unzureichenden Methoden streng geschützte Zauneidechsen und Schlingnattern vom Baugelände entfernen zu lassen, heißt es in der Begründung. Der größte Teil der Tiere befinde sich immer noch dort in ihren Winterquartieren in Erd- und Wurzelhöhlen.
"Ohne eine Ausnahmezulassung, die Tesla auch die Tötung dieser Tiere erlauben würde, ist eine Rodung derzeit naturschutzrechtlich nicht zulässig", begründete Thorsten Deppner, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Experte für Umweltrecht, die Beschwerde. Von einem Investor wie Tesla werde erwartet, dass er sich an Naturschutzrecht halte, sagte Nabu-Geschäftsführerin Christiane Schröder. Wenn der Zeitdruck tatsächlich so groß sei, müssten Tesla und das Landesamt für Umwelt damit auch rechtskonform umgehen und solide Ausnahmeentscheidungen treffen.
Angesichts bereits investierter Summen steige der Druck auf die zuständige Behörde, die Genehmigung schließlich in jedem Fall zu erteilen, kritisierte Michael Ganschow, Geschäftsführer des Grüne Liga Brandenburg.
Die Tesla-Aktie notiert am Montag an der NASDAQ zeitweise 4,73 Prozent höher bei 637,19 US-Dollar.
/gj/DP/eas
POTSDAM (dpa-AFX)

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