Jugendschutz 16.05.2024 22:10:00

Meta-Aktie in Rot: EU leitet Verfahren gegen Meta ein

Meta-Aktie in Rot: EU leitet Verfahren gegen Meta ein

Es gebe die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste einschließlich ihrer Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit.

Befürchtet werden demnach insbesondere ein sogenannte Rabbit-Hole-Effekte (auf Deutsch: Kaninchenbau). Damit ist gemeint, dass man sich so tief in einem Thema verliert, dass man nicht mehr herausfindet? ähnlich wie sich die Hauptfigur in der Geschichte Alice im Wunderland in einem Kaninchenbau verliert. Algorithmen - vereinfacht gesagt von Menschen geschriebene Anleitungen für Computer

- können theoretisch solche Verhaltensmuster erkennen und ausnutzen,

damit Nutzerinnen und Nutzer mehr Zeit auf einer Plattform verbringen.

Online-Plattformen werden von einem neuen EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) unter anderem verpflichtet, Minderjährige besonders zu schützen. Es verbietet, sie gezielt mit Werbung anzusprechen, die auf persönlichen Daten beruht. Außerdem müssen Risiken bewertet und abgeschwächt werden, die Schwächen und die Unerfahrenheit von Minderjährigen ausnutzen und süchtiges Verhalten verursachen.

Die Kommission hat Zweifel, dass Meta diesen Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle gäben Anlass zur Sorge. Diese seien möglicherweise nicht wirksam.

Die Kommission will nun weiter Beweise sammeln, etwa durch Befragungen. Mit der Einleitung des Verfahrens werde zunächst nur ein Verdacht geprüft, das Ergebnis steht noch nicht fest.

Bereits Ende April hatte die Kommission ein Verfahren gegen Meta eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht, der Konzern habe sich im Umgang mit politischer Werbung nicht an den DSA gehalten. Denn durch das Gesetz müssen sich Plattformen nicht nur an schärfere Regeln zum Jugendschutz halten, sondern auch schneller und schärfer als früher gegen illegale Inhalte wie zum Beispiel Hass und Hetze im Netz vorgehen. Sonst drohen ihnen saftige Geldbußen. Grundsätzlich müssen große Dienste wie Facebook oder Tiktok mehr Regeln befolgen als kleine.

Gegen die Online-Plattform TikTok und den Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) laufen bereits Verfahren. Bei Tiktok wird geprüft, ob der chinesische Konzern mit seiner App-Version Tiktok Lite die psychische Gesundheit von Minderjährigen gefährdet. X wurde nach Hinweisen auf illegale und irreführende Beiträge zum Angriff der islamistischen Hamas auf Israel ein Fragenkatalog geschickt, den die Firma wohl nicht zur Zufriedenheit der EU-Kommission beantwortet hatte. Mitte Dezember war ein Verfahren gegen X eingeleitet worden.

Die Meta-Aktie schloss am Donnerstag im NASDAQ-Handel 1,74 Prozent tiefer bei 473,15 US-Dollar.

/svv/DP/men

BRÜSSEL (dpa-AFX)

Weitere Links:


Bildquelle: rafapress / Shutterstock.com,mundissima / Shutterstock.com

Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)mehr Analysen

20.11.24 Meta Platforms Buy Jefferies & Company Inc.
31.10.24 Meta Platforms Kaufen DZ BANK
31.10.24 Meta Platforms Buy Goldman Sachs Group Inc.
31.10.24 Meta Platforms Buy UBS AG
31.10.24 Meta Platforms Overweight JP Morgan Chase & Co.
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Meta Platforms (ex Facebook) 575,40 2,26% Meta Platforms (ex Facebook)