Nicht geeignet 17.11.2020 17:29:00

Linz/BAWAG-Prozess - Swap-Zwischenurteil liegt schriftlich vor

Linz/BAWAG-Prozess - Swap-Zwischenurteil liegt schriftlich vor

Man habe es am Dienstag zugestellt bekommen, teilte die Stadt mit. Es sei allerdings zu erwarten, dass die Causa alle Instanzen durchlaufen wird.

Laut dem Teilurteil sei der Swap-Vertrag nicht rechtsgültig zustande gekommen, weil das von der BAWAG angebotene Geschäft für die Zwecke der Stadt Linz nicht geeignet gewesen sei und, weil dafür ein Gemeinderatsbeschluss nötig gewesen wäre. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sieht in dem Urteil die Rechtsposition der Stadt eindeutig bestätigt.

Die BAWAG könne nun binnen vier Wochen Berufung einlegen. Nach einer weiteren vierwöchigen Phase für die Berufungsbeantwortung durch die Stadt wäre dann das Oberlandesgericht Wien am Zug. Letzte Instanz ist der Oberste Gerichtshof (OGH), der im Wege der Revision angerufen werden kann, erläuterte Luger den weiteren Fahrplan. Nun geht es noch um den Vertrauensschaden, den die BAWAG geltend macht - weil man darauf vertraut habe, dass der Vertrag gültig sei. Dabei geht es um rund eine halbe Mrd. Euro.

APA

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Bildquelle: BAWAG P.S.K.,Bawag

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