18.01.2023 15:46:00

Linz/BAWAG-Prozess - Streit um verlustreichen Swap vor Beilegung

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Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der BAWAG um den Swap 4175, in dem es um hunderte Millionen Euro gegangen ist, steht vor der Beilegung. Man einigte sich auf einen Vergleich. Die Stadt zahle 12 Mio. Euro, berichteten Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) und die Rechtsberater der Stadt - Rechtsanwalt Gerhard Rothner und der Linzer Uni-Rektor Meinhard Lukas - am Mittwoch in einer Pressekonferenz.

Es brauche noch einen Gemeinderatsbeschluss und auch die BAWAG müsse noch ihre Gremien befassen, so Luger. Doch dann könne es vor dem Handelsgericht Wien zur offiziellen Streitbeilegung kommen. Ein entsprechender Antrag solle am Donnerstag im Stadtsenat behandelt und am 26. Jänner dem Gemeinderat vorgelegt werden, erklärte Luger. Es werde eine Mehrheit geben, ÖVP und Grüne würden zustimmen, kündigte ein erleichterter Stadtchef, der ein "Damoklesschwert" beseitigt sieht, an. "Wir bestätigen die Gespräche mit der Stadt Linz und das Ergebnis dieser Gespräche, wie von der Stadt Linz vorgestellt", lautete das knappe Statement der BAWAG auf APA-Anfrage.

Der Vorschlag zu einem gerichtlichen Vergleich, auf den sich beide Seiten geeinigt haben, sieht laut Luger vor, dass die Stadt 12 Mio. Euro zahlt - 8 Mio. Euro bis 28. Februar 2023 und 4 Mio. Euro bis 31. Jänner 2024 - und beide Seiten verzichten auf weitere wechselseitige Forderungen. Ihre bisher entstandenen Kosten tragen beide Seiten selbst. In den Budgets sei die entsprechende Vorsorge getroffen worden, versicherte Magistratsdirektorin Ulrike Huemer, man brauche keine Kredite, um das Geld für den Vergleich aufzubringen. Die Kosten, die durch den Rechtsstreit an sich angefallen seien, bezifferte Rothner mit "unter zehn Millionen Euro".

Der damalige Linzer Finanzdirektor hatte das Swapgeschäft - eine Art Kurs-Zins-Wette - im Jahr 2007 zur Absicherung einer auslaufenden Kreditlinie über 195 Mio. Schweizer Franken (aktuell 195 Mio. Euro) mit der BAWAG abgeschlossen. Durch den Kursanstieg des Franken wuchs der Wert des Swaps 4175 auf mehrere hundert Millionen Euro, die zusätzlich zur Kreditschuld zu zahlen wären. Die Stadt Linz stellte im Jahr 2011 die fälligen Raten für den Swap ein, seitdem läuft der Rechtsstreit zwischen der Stadt Linz und der Bank.

Die Stadt klagte die BAWAG 2011 auf Rückzahlung der aus ihrer Sicht geleisteten Überzahlungen von 30,6 Mio. Schweizer Franken, weil das Geschäft aus Sicht der Stadt ungültig war. Die BAWAG wehrte sich damals mit einer Gegenklage, in der sie 417,7 Mio. Euro von der Stadt forderte. Ein mittlerweile rechtskräftiges Zwischenurteil befand, dass der Vertrag rechtsunwirksam zustandegekommen sei, da keine aufsichtsbehördliche Genehmigung vorlag. Die Stadt Linz hatte damit einen wichtigen Etappensieg errungen. Die Bank forderte allerdings noch Schadenersatz für den entstandenen "Vertrauensschaden", weil sie darauf vertraut hatte, dass der Finanzdirektor das Recht hatte, das Geschäft abzuschließen. Dieser juristische Streit dürfte nun vor der Beilegung stehen.

"Wir sehen es zwar als positiv an, dass das Damoklesschwert namens Swap 4175 endlich weg ist, halten aber deutlich fest, dass wir von Beginn an gegen jegliche Art von Spekulationsgeschäften waren", reagierte Vizebürgermeister Martin Hajart (ÖVP) in einer Presseaussendung. Hajart rechnet mit einem Gesamtverlust für die Stadt von über 43 Mio. Euro. Die Verantwortung für den finanziellen Schaden trage die SPÖ.

"Die Linzer FPÖ wird dem Vergleich weder in der Stadtregierung noch im Gemeinderat zustimmen", kündigten Stadtrat Michael Raml und Fraktionsobmann Wolfgang Grabmayr in einer Presseaussendung an. Sie sehen in dem Vergleich eine vertane Chance, die bereits an die Bank bezahlten 24 Mio. Euro zurückzugewinnen und die bisherigen Prozesskosten in Millionenhöhe zurückzuerlangen. Sie sind überzeugt, dass die Stadt den Prozess auch am Ende vollständig gewonnen hätte, nachdem das Zwischenurteil die Ungültigkeit des Swap-Vertrages festgestellt hätte.

Die Linzer Grünen hingegen begrüßen den anstehenden Vergleich. "Die städtischen Rechtsberater haben eine klare Empfehlung ausgesprochen", hieß es in einer Aussendung. Es wäre daher "verantwortungslos", trotzdem einen Rechtsstreit weiterzuziehen, "der wieder viele Jahre dauern, Gerichts- und Rechtsvertretungskosten weiter in die Höhe treiben würde und möglicherweise Schadenersatzzahlungen bedeuten könnte, die diesen Betrag bei weitem übersteigen", meinte Stadträtin Eva Schobesberger.

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