Zivilverfahren |
10.04.2019 15:29:00
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Linz/BAWAG-Prozess - Nach langer Pause nun wieder Zeugeneinvernahme
Der von der BAWAG bezifferte Streitwert lag zuletzt bei mehr als 500 Mio. Euro. Der Rechtsstreit selbst hat bereits im November 2011 mit einer Klage der Stadt Linz gegen die BAWAG auf die Zahlung von 30,6 Mio. Schweizer Franken (27,2 Mio. Euro) plus Zinsen und Kosten begonnen. Durch die Unterbrechung der BAWAG-Widerklage könne bei den Gerichtskosten für die aktuell geplanten Verhandlungen durchaus "eine Ersparnis von 500.000 Euro bis 1 Mio. Euro erreicht werden", sagte Richter Pablik am Mittwoch. "Das kann für die Stadt Linz relevant sein." Der Richter gab dem entsprechenden Unterbrechungsantrag der Linzer statt.
Der am Mittwoch befragte Zeuge ist noch immer bei der BAWAG beschäftigt. Er war im Jahr 2007 nach eigenen Aussagen nicht in die Angebotslegung für den Swap 4175 involviert. Dies sei damals von der Landesdirektion in Oberösterreich und nicht von der Zentrale in Wien übernommen worden, sagte er auf Nachfrage des Richters. Damals hätten die Gemeindeordnungen und auch das Statut der Stadt Linz keine Genehmigungspflicht für Swap- und andere Derivatgeschäfte durch den Gemeinderat vorgesehen. Dies habe sich dann 2011 und 2012 geändert. Das Thema sei aber bis heute "quasi eine Baustelle."
Nachdem sich der Swap der Stadt Linz negativ entwickelte, kümmerte sich der Banker ab dem Jahr 2010 um das Finanzgeschäft. Den damaligen Linzer Finanzdirektor Werner Penn beschrieb der BAWAG-Mitarbeiter als Finanzmarktkenner. "Penn ist und war ein Profi", sagte er auf Nachfrage der BAWAG-Anwälte. Man habe Penn Vorschläge zu Änderungen des Swaps unterbreitet. Dieser habe "innerhalb kürzestes Zeit Fragen gestellt, die nur ein Profi stellen kann". Auch habe Penn mehrfach betont, dass er in der Swap-Causa "Rücksprache mit den Zuständigen der Stadt" halte. Auch habe der damalige Linzer Finanzdirektor "fast geprahlt, dass er mit großen internationalen Banken" spreche, erinnerte sich der BAWAG-Mitarbeiter.
Die Anwälte der Stadt Linz interessierten sich unter anderem für eine E-Mail, in dem es um eine Derivatelinie der BAWAG in Höhe von 25 Mio. Euro ging. Er habe damals die E-Mail nur zur Info erhalten, erklärte der Banker. "Das Limit dient den Schwankungen. Es hat keinen Zusammenhang mit den Marktwerten", betonte er auf mehrfache Nachfrage der Anwälte.
Am Dienstagabend hat das Handelsgericht Wien für den Swap-Prozess neun weitere Verhandlungstermine für April und Mai bekanntgegeben. Neben dem heutigen Termin sind Prozesstage für den 12. April, 16. April, 19. April und für 13. bis 17. Mai vorgesehen. Voraussichtlich finden alle Termine im Saal 708 statt. Geladen sind als Zeugen Vertreter der BAWAG und der Stadt Linz. Im Mai steht auch die Gutachtenerörterung im Fokus. Da es sich bei den Zeugen um keine aktiven Politiker, Spitzenmanager oder andere der Öffentlichkeit bekannte Personen handelt, werden die Namen der Zeugen nicht veröffentlicht.
Die Stadt Linz hat gestern einen Zwischenfeststellungsantrag eingebracht, um eine erste Entscheidung in dem langjährigen Rechtsstreit zu erreichen. Der Richter räumte der BAWAG eine achtwöchige Frist zur Beantwortung des Zwischenurteil-Antrags der Stadt Linz ein, er prüft den Antrag aber auch selbst. "Mein Ziel ist, das Verfahren möglichst rasch mit einer Entscheidung, allenfalls einer Zwischenentscheidung zu beenden", sagte Pablik gestern laut Oberösterreichischen Nachrichten (Mittwoch-Ausgabe). Die BAWAG zweifelt an der rechtlichen Zulässigkeit eines Zwischenurteils.
(Schluss) cri/pro
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