Streit |
30.10.2017 16:52:00
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Linz/BAWAG-Prozess - Im Monsterverfahren dürfte Richterwechsel kommen
Ein neuer Richter könnte womöglich aber auch zu einer anderen Meinung über den bisherigen Prozessverlauf kommen, meinte Pablik sinngemäß. Damit stellte er den Rechtsvertretern der Stadt Linz die Rute ins Fenster, denn bisher ist Pablik eher der Meinung, dass das für die Stadt Linz extrem schief gelaufenen Swap-Geschäft mit der BAWAG höchstwahrscheinlich unwirksam zustande gekommen ist. Genauere Details über seine möglicherweise erneute Karenzierung wollte er heute noch nicht öffentlich bekanntgeben.
Ob das Millionen Euro schwere Swap-Geschäft nicht schon grundsätzlich unwirksam war, soll eine Zwischenfeststellungsklage der Stadt Linz beim Obersten Gerichtshof (OGH) klären. Diesen Antrag wollen die Stadt und Richter Pablik aber erst nach der Fertigstellung des Ergänzungsgutachtens, dessen Frist mit Jahresende festgelegt wurde, einbringen. Daran anschließend steht den Parteien noch eine Frist von sechs Wochen für Stellungnahmen zu.
Erneut betonte Pablik heute, dass er die Vorlage von Telefonmitschnitten zum Abschluss des Swap-Geschäftes, die die BAWAG verweigert, als "äußerst relevantes Beweismittel" erachtet. "Weil ein Tonband nicht unter Gedächtnisproblemen leidet, wie Zeugen." Sollte die BAWAG die Mitschnitte trotz eines anderslautenden OLG-Beschlusses nicht vorlegen, werde er daraus - und aus einem bereits vorliegenden Mitschnitt - seine Schlüsse ziehen. "Alleine aus den bisherigen Mitschnitten ist ein Beratungsdefizit erkennbar", stellte Pablik fest. Es sei dabei eine "Fehlvorstellung" des früheren Finanzdirektors Werner Penn hinsichtlich des besonderen Risikos des Schweizer Frankens ersichtlich. Penn habe offensichtlich den Sinn von Bewertungen nicht erkannt. BAWAG-Vertreter Gerald Ganzger beharrte darauf, dass die BAWAG die Mitschnitte nicht freiwillig herausrücken werde, sondern dazu einen Gerichtsbeschluss benötige.
Mit der Zwischenfeststellungsklage vor dem OGH erhoffen sich die Streitparteien Klarheit darüber, ob das Swap-Geschäft im Jahr 2007 rechtmäßig zustande gekommen ist. Beurteilt werden soll dies unter anderem daran, dass es für die Stadt Linz eine Obergrenze für den jährlichen Schuldendienst von 15 Prozent der jährlichen Einnahmen bei Aufnahme von neuen Schulden gibt. Woran sich diese Grenze orientiert - an den Einnahmen laut ordentlichem Voranschlag oder den Gesamteinnahmen der Stadt - wurde heute ebenfalls diskutiert. Hätte der Schuldendienst die 15-Prozent-Schwelle im Jahr 2007 überschritten, wäre eine Genehmigung vom Land Oberösterreich erforderlich gewesen. Um eine solche Genehmigung wurde aber nicht angesucht.
Erst wenn diese grundlegende Frage geklärt ist, will sich Pablik den anderen Themenbereichen zuwenden, etwa der Gültigkeit eines allgemeinen Gemeinderatsbeschlusses über die Optimierung der Finanzen der Stadt und ob der Beschluss mit dem konkreten Swap richtig umgesetzt wurde.
Wieder abgerückt ist Pablik von seinem Plan, schon heute das mit einer deutlich höheren Klagssumme von über 400 Mio. Euro verbundene Verfahren - BAWAG gegen die Stadt Linz - zu unterbrechen. Damit verbunden sind auch deutlich höhere Gerichtsgebühren. Bei der Klage der Stadt gegen die BAWAG geht es um umgerechnet rund 25 Mio. Euro. "Das wäre jetzt nicht zulässig", so Pablik in Hinblick auf den angepeilten Zwischenfeststellungsantrag. Danach sei diese Frage vielleicht anders zu beurteilen. Jetzt zu unterbrechen wäre präjudiziell. Ein parteieneinvernehmliches Ruhen könnte aber durchaus Sinn machen.
Das Verfahren wird nun bis zum Einlagen des Ergänzungsgutachtens erstreckt. Die dazu beauftragten Sachverständigen könnten laut eigenen Aussagen die ihnen gesetzte Frist bis Jahresende einhalten, so der Richter.
(Schluss) ggr/kre
APA
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