28.05.2015 15:05:40

Lebensmittel-Discounter Netto scheitert mit Klage gegen Rundfunkbeitrag

MÜNSTER (dpa-AFX) - Der Lebensmittel-Discounter Netto ist mit einer Klage gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags gescheitert. Das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster bestätigte am Donnerstag die gesetzlichen Vorgaben, die den Beitragseinzug im nicht-privaten Bereich regeln. Die Edeka-Tochter hatte sich dagegen gewehrt, Rundfunkbeiträge gestaffelt nach einzelnen Betriebsstätten, Mitarbeiterzahl und Anzahl der gemeldeten Kraftfahrzeuge zu zahlen. Netto meint, durch diese Regelung zu hohe Beträge zu zahlen.

Das OVG bestätigte damit Entscheidungen des Verwaltungsgericht Köln aus der ersten Instanz. Im März hatte der 2. Senat in Münster bereits den Rundfunkbeitrag für den Privatbereich bestätigt, der pro Haushalt berechnet wird. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen (Az.: 2 A 95/15, 2 A 96/15 und A 188/15)./lic/DP/zb

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