Kürzung kommt 09.01.2017 13:45:00

Luxuspensionisten von WKÖ, EVN und Verbund bei VfGH abgeblitzt

Die entsprechenden Anträge lehnten die Verfassungsrichter in ihrer Dezembersession ab, wie das Gericht heute, Montag, mitteilte.

Vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung - vor allem des Erkenntnisses zu den Nationalbank-Pensionen - seien die behaupteten Verfassungswidrigkeiten so wenig wahrscheinlich, dass die Anträge "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben", so die Begründung. Die Verfassungsrichter sahen daher von einer Behandlung der Anträge ab.

Mitte November hatte der VfGH sein Erkenntnis über die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs- bzw. Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank veröffentlicht. Die gesetzlichen Eingriffe in die Luxuspensionen sind demnach nicht verfassungswidrig. Der Nationalrat hatte Teile des 2015 in Kraft getretenen Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes (SPBegrG) in Verfassungsrang gehoben.

kre/gru

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