27.09.2015 10:10:48
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Kraftfahrt-Bundesamt fordert konkreten Zeitplan von VW - Zeitung
BERLIN (AFP)--Im Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen hat das Kraftfahrt-Bundesamt dem Wolfsburger Konzern einem Zeitungsbericht zufolge ein Ultimatum gesetzt. Das Bundesamt habe VW schriftlich aufgefordert, bis 7. Oktober einen verbindlichen "Maßnahmen- und Zeitplan" vorzulegen, ob und bis wann seine Fahrzeuge ohne Manipulationssoftware die Abgas-Verordnung einhalten werden, berichtete die Bild am Sonntag. Es müsse sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge "mit dem jeweiligen genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden".
Sollte Volkswagen die Aufforderung des Bundesamtes nicht beachten, könnten die Typengenehmigungen der Wagen entzogen werden. Dann dürften die betroffenen Autos nicht mehr verkauft oder bewegt werden. Ein VW-Sprecher sagte der Zeitung, alle betroffenen Fahrzeuge seien "absolut sicher und fahrbereit".
Ein Volkswagen-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur AFP, der Konzern werde einen Maßnahmenplan präsentieren und "dann sagen, wann wir voraussichtlich eine Rückrufaktion starten". Volkswagen plane eine kostenfreie Maßnahme im Rahmen einer Rückrufaktion. Dabei werde es zum Beispiel ein Software-Update geben. VW arbeite derzeit einen Katalog ab.
"Wir sind mit Vollgas dran, das offenzulegen", sagte der Volkswagen-Sprecher. Die Fahrzeuge mit der manipulierten Abgas-Software seien identifiziert, nun müssten die Fahrzeugnummern ermittelt werden. Sobald anhand der Fahrgestellnummer festgestellt worden sei, wo sich die Autos befänden, könnten die Händler informiert werden, die wiederum Kontakt zu den Kunden aufnähmen.
Wie das Handelsblatt berichtet, will die Bundesregierung als Reaktion auf den Abgasskandal die Möglichkeit von Gruppenklagen einführen. Damit in Zukunft viele Geschädigte gleichzeitig ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können, wolle das Bundesjustizministerium die kollektive Rechtsdurchsetzung gesetzlich neu regeln. Verbraucherverbände könnten künftig zum Beispiel das Recht erhalten, sogenannte Musterfeststellungsklagen zu betreiben. Wenn eine solche Feststellungsklage Erfolg habe, könnten anschließend alle Geschädigten ihre individuellen Ansprüche geltend machen, heißt es in dem Bericht.
Schon Anfang 2016 werde das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf vorlegen, sagte der Parlamentarische Staatssekretär für Verbraucherschutz im Justizministerium, Ulrich Kelber (SPD), der Zeitung. Bisher gibt es in Deutschland kaum rechtliche Mittel, die Ansprüche von vielen Geschädigten gleichzeitig durchzusetzen.
Am Freitag hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband die Möglichkeit von Gruppenklagen in Deutschland gefordert. VW habe Verbraucher mit der Manipulation von Abgaswerten massiv getäuscht, erklärte der Verband. Sofern sich daraus für Kunden finanzielle Ersatzansprüche ergäben, fehlten hierzulande bislang jedoch die rechtlichen Möglichkeiten, um die Ansprüche vieler geschädigter Verbraucher durchzusetzen. Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben wolle, müsse daher selber klagen.
Zwar könnten Verbraucherzentralen stellvertretend für Betroffene klagen. Diese Verfahren seien aber unverhältnismäßig aufwändig. Zugleich könnten die Verbände immer nur wenige Verbraucher vertreten, so dass es in Fällen mit vielen Betroffenen an der Breitenwirkung fehle, erklärte der Bundesverband.
DJG/brb
(END) Dow Jones Newswires
September 27, 2015 03:38 ET (07:38 GMT)- - 03 38 AM EDT 09-27-15
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