Auf gesetzwidrige Weise 10.09.2020 17:56:00

Konsumentenschützer: Kreditrechner der Santander Bank ist irreführend - Aktie im Minus

Konsumentenschützer: Kreditrechner der Santander Bank ist irreführend - Aktie im Minus

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat nun bestätigt, dass die verpflichtend notwendigen Mindestinformationen nicht ausreichend auffällig dargestellt werden und dass das vom Gesetzgeber vorgeschriebene repräsentative Beispiel unzulänglich ist, wie der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Donnerstag bekanntgab.

Die Beispielrechnung für einen Kredit auf der Website der Bank nimmt den Angaben zufolge nur auf den niedrigsten möglichen Zinssatz Bezug, nicht aber auf den wahrscheinlich zu erwartenden. Der VKI hatte im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage gegen die Santander Consumer Bank GmbH wegen der Bewerbung von Krediten auf der Startseite ihrer Internetpräsenz eingebracht. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Auf der Startseite von "santanderconsumer.at" ist ein Kreditrechner angebracht, wie der VKI moniert, "in großer, fett formatierter Schrift die Monatsrate für eine einzugebende Kreditsumme" anzeigt. Darunter werden in Form einer Fußnote "mit deutlich kleinerer Schrift und erheblich weniger Kontrast weitere Informationen zum Kreditprodukt" angeführt. Unter anderem befinde sich dort auch eine Beispielsrechnung mit einem Sollzinssatz von "ab 2,99 %", kritisieren die Verbraucherschützer.

Diese Werbung sei aus zwei Gründen gesetzwidrig: Zum einen müssen nach ? 5 Verbraucherkreditgesetz gewisse Standardinformationen "auffallend, klar und prägnant anhand eines repräsentativen Beispiels" genannt werden, sobald mit den Kosten für einen Kredit geworben wird. Die in der Fußnote enthaltenen Informationen "treten im Vergleich zu der besonders hervorgehobenen Monatsrate aber ungebührlich in den Hintergrund und weisen daher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Auffälligkeit auf".

Zum anderen müsse bei der Auswahl des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels die Häufigkeit der tatsächlichen Abschlüsse solcher Kreditverträge berücksichtigt werden, also ein Beispiel gewählt werden, von dem der werbende Unternehmer erwarten darf, dass dieser den überwiegenden Teil der aufgrund der Werbung zustande kommenden Verträge so abschließen wird. Ziel dieser Bestimmung ist eine größtmögliche Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote sowie eine höhere Aussagekraft der Informationen.

Die Santander Bank habe aber ein Beispiel mit dem niedrigsten möglichen Zinssatz und hätte im Verfahren selbst auch zugegeben, dass es sich beim angegebenen Zinssatz nur um einen "Ab-Zinssatz" und nicht um den durchschnittlich zum Tragen kommenden Zinssatz handle, so der VKI.

"Uns liegen Kreditverträge der Santander Consumer Bank vor, bei denen der Sollzinssatz zwischen 8,3 und 12,49 Prozent betrug, - diese Werte sind weit entfernt von den angegebenen 2,99 Prozent", betonte die Leiterin der VKI-Abteilung Klagen, Beate Gelbmann. Anhand des vorgeschriebenen repräsentativen Beispiels sollten sich die Konsumenten bereits bei einer Kreditwerbung "einen ungefähren Eindruck der auf sie zukommenden wirtschaftlichen Belastung machen können". "Wird das angegebene Berechnungsbeispiel anhand des niedrigsten möglichen Zinssatzes berechnet, so stellt dies kein aussagekräftiges Bild dar und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers."

Für die Santander-Aktie ging es in Madrid bis zum Börsenschluss um 2,08 Prozent auf 1,85 Euro runter.

(Schluss) kre/ivn

APA

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Bildquelle: JuliusKielaitis / Shutterstock.com

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