16.06.2015 15:22:37
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Kfz-Gewerbe bei Förderung der Elektromobilität nicht übergehen
Daher sollten finanzielle Kaufanreize für Fahrzeughalter laut Hülsdonk an die Bedingung geknüpft werden, dass die Fahrzeuge über "autorisierte Händler" und damit über qualifizierte Betriebe bezogen werden. Der Bundesinnungsmeister regte außerdem an, weitere Bildungszentren des Handwerks finanziell bei der Einrichtung von Schulungsstätten zu unterstützen, um Hochvoltschulungen anbieten zu können. Dies gelte auch für Kfz-Betriebe, die bereits in die Schulung ihrer Mitarbeiter investiert haben oder dies in naher Zukunft tun wollen.
Aus Sicht der Kunden sei es für den weiteren Zuwachs an E-Mobilen unabdingbar, eine einheitliche Ladeinfrastruktur zu schaffen. Die Schnellladestationen müssten sowohl für die CCS-Norm (Combined Charging Standard) als auch für die CHAdeMO-Schnittstelle (CHArge de MOve) ausgelegt sein. Andernfalls würden viele Autofahrer ausgeschlossen, die bereits heute auf E-Mobilität setzen, und der Verkauf weiterer Fahrzeuge könnte gebremst werden.
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Pressekontakt: Ulrich Köster, Pressesprecher Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Tel.: 0228/ 91 27 270 E-Mail: koester@kfzgewerbe.de Internet: www.kfzgewerbe.de

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