Unzufriedene Investoren |
26.05.2020 23:11:00
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Kein Urteil gegen Tesla-Chef - Elon Musk darf weiter twittern
• Bereits früher Ärger mit der SEC
• Richter verbietet Musk das twittern nicht
Elon Musk polarisiert schon seit einiger Zeit die Anleger: Für die einen ist er ein Visionär, für die anderen ein "übergroßes Baby" (CleanTechnica-Blogger Steve Hanley). Seine Fans lieben ihn unter anderem dafür, dass er über soziale Netzwerke den Kontakt sucht und sich mit ihnen manchmal spaßhaft, manchmal ernsthaft austauscht. Doch ausgerechnet wegen seiner Tweets gerät er nun zunehmend in die Schusslinie. Denn seine Kritiker werfen ihm vor, sich unreif und unprofessionell zu verhalten und seinem Unternehmen damit zu schaden.
Twitter-Ärger mit der SEC
Wegen seiner Tweets geriet der schillernde Milliardär sogar schon mehrfach mit der US-Börsenaufsicht SEC aneinander. Besonderes Aufsehen hatte seine Ankündigung eines vermeintlichen Delisting von Tesla im Jahr 2018 erregt. Die Folge: Sowohl Tesla als auch der Konzernchef mussten eine Strafe in Höhe von 20 Millionen Dollar zahlen und Musk musste zudem den Vorsitz des Verwaltungsrat für mindestens drei Jahre räumen. Außerdem sieht die Einigung mit der SEC vor, dass Musk sich seine unternehmensrelevanten Tweets nun von einem Tesla-Anwalt freigeben lassen muss.
Doch obwohl Musk bei diesem Kräftemessen mit der SEC den Kürzeren zog und die Aufseher inzwischen ganz genau hinschauen, twittert er munter weiter. Am 1. April vergangenen Jahres scherzte er beispielsweise über eine Tesla-Pleite. Ernster aufgenommen wurden hingegen andere Tweets, etwa Aussagen vom Februar 2019 zu den Produktionszielen von Tesla. Bisher blieb dieses Verhalten jedoch ohne schwerwiegende Konsequenzen für den Tesla-CEO.
Weitere Klage gegen Musk
Der Streit mit der SEC ist jedoch nicht der einzige Rechtsstreit, den sich Elon Musk dank seiner Tweets einhandelte. Im Bundesstaat Delaware etwa wurde eine weitere Klage eingereicht, mittels der dem Tesla-Chef verboten werden soll, unternehmensrelevante Informationen über seinen persönlichen Twitter-Account zu verbreiten.
Die Kläger argumentierten, dass seine fortgesetzten Twitter-Aktivitäten eine unmittelbare Bedrohung für den Konzern darstellten und er vom Tesla-Board offenbar nicht hinreichend gezügelt würde. Das Fass zum Überlaufen brachte für sie ein Musk-Tweet vom 1. Mai 2020, in dem er den Tesla-Aktienkurs als zu hoch betitelte und diesen damit prompt um rund zwölf Prozent in den Keller schickte.
Keine Verfügung gegen Musk
Nachdem der zuständige Richter in Delaware die bereits im letzten Jahr eingereichte Klage zunächst zurückgestellt hatte, weil er abwarten wollte, wie sich der Streit mit der SEC entwickelt, wollten die Kläger nun erreichen, dass das Gericht nach Musks Äußerungen zum Aktienkurs nun doch einschreitet. "Kein vernünftiger Tesla-Anwalt oder -Director hätte diesen Tweet genehmigt", so die Anwälte der Kläger.
Doch die Anwälte der Gegenseite erklärten, dass der einzige entstandene Schaden ein Kursrückgang gewesen sei, der noch nicht mal einen ganzen Handelstag bestanden habe. Außerdem würde ein Twitter-Verbot ernsthafte Bedenken hinsichtlich des ersten Zusatzartikels der US-Verfassung aufwerfen. Darin wird unter anderem die Redefreiheit garantiert.
Auch der Richter sah weiterhin keine ausreichende Gründe für eine Verfügung, die Musk das twittern verbietet. Sorgen und Spekulationen über das künftige Verhalten des Tesla-CEO reichten dafür nicht aus, so seine Begründung. Jedoch warnte er Musk auch, dass er seine Entscheidung neu überdenken könnte, falls sich dessen Verhalten dahingehend weiterentwickelt, dass ein Schaden für die Aktionäre nicht länger nur "spekulativ", sondern "wahrscheinlich" wird. Dazu könnte es etwa kommen, wenn künftig ein klareres, unkontrolliertes Muster in Musks Verhalten erkennbar werde.
Redaktion finaznen.at
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