Missbrauchsverfahren |
28.01.2021 13:08:43
|
Kartellamt weitet Facebook-Oculus-Verfahren auf Gesetzesnovelle aus
Im Oktober hatte die Behörde erklärt, dass Facebook-Oculus-Verfahren auf den Weg zu bringen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte damals, die Nutzung der neuen Oculus-Brillen soll künftig nur unter der Voraussetzung möglich sein, dass man auch ein Facebook-Konto habe. Diese Verknüpfung zwischen Virtual-Reality-Produkten und dem sozialen Netzwerk des Konzerns könnte aber einen verbotenen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook darstellen. "Wir wollen untersuchen, ob und inwieweit die Kopplung den Wettbewerb in den beiden Bereichen beeinträchtigt", erklärte Mundt.
Seit einigen Tagen gilt die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und die wohl wichtigste Änderung soll der neu eingeführte Paragraf 19a sein. Demnach kann die Behörde erstmals frühzeitig Eingreifen und so großen Digitalkonzernen, denen eine marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt, bestimmte Verhaltensweisen vorbeugend untersagen. Als Beispiele für solche Verhaltensweisen nennt das Kartellamt die Selbstbevorzugung von konzerneigenen Diensten oder die Behinderung des Marktzutritts von Dritten durch das Vorenthalten bestimmter Daten.
Die Schlagkraft des neuen Gesetzes untermauert der Gesetzgeber außerdem durch eine Verkürzung des Rechtsweges. Beschwerden gegen Kartellamtsentscheidungen, die auf der Basis von 19a getroffen wurden, werden direkt vom Bundesgerichtshof entschieden. Das Überspringen der in allen sonstigen Kartellrechtsverfahren ersten Instanz, dem Oberlandesgericht Düsseldorf, soll mit einer deutlichen Zeitersparnis in den Verfahren einhergehen.
FRANKFURT (Dow Jones)
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links:
Nachrichten zu Meta Platforms (ex Facebook)mehr Nachrichten
20.11.24 |
Britische Regierung erwägt Mindestalter für soziale Medien (dpa-AFX) | |
18.11.24 |
Meta-Aktie dennoch im Plus: BGH-Urteil nach Datenraub bei Facebook (dpa-AFX) | |
18.11.24 |
ROUNDUP 2: BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook (dpa-AFX) | |
18.11.24 |
ROUNDUP: BGH stärkt Opfer von Datendiebstahl bei Facebook (dpa-AFX) | |
18.11.24 |
Facebook unterliegt am BGH nach Datendiebstahl-Vorfall (dpa-AFX) | |
15.11.24 |
S&P 500-Titel Meta Platforms (ex Facebook)-Aktie: So viel hätte eine Investition in Meta Platforms (ex Facebook) von vor einem Jahr abgeworfen (finanzen.at) | |
14.11.24 |
Meta-Aktie gibt nach: EU-Kommission straft Meta ab (dpa-AFX) | |
14.11.24 |
ROUNDUP 2: EU-Kommission verhängt Millionenstrafe gegen Meta (dpa-AFX) |
Analysen zu Meta Platforms (ex Facebook)mehr Analysen
20.11.24 | Meta Platforms Buy | Jefferies & Company Inc. | |
31.10.24 | Meta Platforms Kaufen | DZ BANK | |
31.10.24 | Meta Platforms Buy | Goldman Sachs Group Inc. | |
31.10.24 | Meta Platforms Buy | UBS AG | |
31.10.24 | Meta Platforms Overweight | JP Morgan Chase & Co. |