"kein Fehlverhalten" |
20.12.2018 07:31:45
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Japanisches Gericht lehnt Haftverlängerung für Automanager Ghosn ab
Das Bezirksgericht in Tokio lehnte einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine weitere Haftverlängerung ab, sagte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur in Tokio. Ghosn war am 19. November festgenommen worden, weil zwischen 2011 und 2015 nur die Hälfte seines Einkommens angegeben worden war. Die Untersuchungshaft war daraufhin bis zu diesem Donnerstag verlängert worden, nachdem die Staatsanwaltschaft neue Anschuldigungen gegen ihn erhoben hatte.
Doch selbst wenn Ghosn, der bei Nissans französischem Allianzpartner Renault weiterhin der Vorstands- und Verwaltungsratschef ist, nach seiner einmonatigen Untersuchungshaft frei kommen sollte, könnte ihn die Staatsanwaltschaft wegen anderer Vorwürfe erneut festnehmen, berichtete die Nachrichtenagentur Kyodo. Renault hatte kürzlich erklärt, man habe bislang kein Fehlverhalten feststellen können. Ghosn soll japanischen Medienberichten zufolge die Anschuldigungen gegen ihn zurückgewiesen haben. Die fraglichen Gehaltszahlungen hätten erst nach seinem Ausscheiden beim japanischen Autobauer Nissan gezahlt werden sollen. Und das sei noch nicht festgezurrt gewesen.
/ln/DP/zb
TOKIO (dpa-AFX)
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