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13.12.2016 13:25:42

IRW-News: Uranium Energy Corp.: Uranium Energy Corp erhält endgültige Bergbaugenehmigung für sein ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas

IRW-PRESS: Uranium Energy Corp.: Uranium Energy Corp erhält endgültige Bergbaugenehmigung für sein ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas

Uranium Energy Corp erhält endgültige Bergbaugenehmigung für sein ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas

Corpus Christi TX, 13. Dezember 2016 - Uranium Energy Corp. (NYSE MKT: UEC, das Unternehmen - http://www.commodity-tv.net/c/mid,36457,Edelmetallmesse_Munich_2016/?v=297084) freut sich bekannt zu geben, dass für das unternehmenseigene ISR-Projekt Burke Hollow in Südtexas (mit In-situ-Gewinnung von Uranerz) von der Texas Commission on Environmental Quality (TCEQ) die endgültige Bergbaugenehmigung erteilt wurde. Burke Hollow ist das dritte Projekt, das im Rahmen der Hub-and-Spoke-Strategie des Unternehmens, die auf einen kostengünstigen ISR-Bergbaubetrieb ausgerichtet ist, erschlossen wurde.

President & CEO Amir Adnani erklärte: Wir sind mit den Fortschritten, die wir in den vergangenen vier Jahren im Projekt Burke Hollow erzielt haben, sehr zufrieden. Die Erteilung der endgültigen Bergbaugenehmigung markiert den Höhepunkt einer Reihe von erfolgreichen Bohrprogrammen und Lizenzierungsaktivitäten, die zu einer großartigen Leistung des UEC-Teams verschmolzen sind. Unser Portfolio von kostengünstigen ISR-Projekten in Südtexas bildet weiterhin den Eckpfeiler unserer Anlagewerte, und mit dem Neuzugang von Burke Hollow zu unseren bereits genehmigten Projekten Palangana und Goliad verfügt das Unternehmen über ein solides Fundament, auf dem UEC in den kommenden Jahren seine Position als führender Uranproduzent aufbauen kann.

Mit der Bergbaugenehmigung werden mehr als 11.000 Acres für den Abbau von verschiedenen Produktionssänden in zwei bis dato entdeckten und großen bestätigten Produktionsgebieten freigegeben. TCEQ hat für das Projekt Burke Hollow im Vorfeld bereits zwei endgültige Klasse 1-Genehmigungen für Bohrungen zur Entsorgung von Produktionswässern erteilt. Parallel dazu wird derzeit Antrag auf Genehmigung von radioaktivem Material (Radioactive Material License) von fachlicher Seite begutachtet und bei der US-Umweltschutzbehörde (EPA) wurde bereits ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Grundwasserschutzgesetz eingereicht. Mit dem Erhalt dieser Genehmigungen ergänzend zu den bereits erteilten Genehmigungen für die Abwasserentsorgungsbohrungen und die Bergbaugenehmigungen steht dem Beginn der Erschließungsarbeiten bei Burke Hollow, einem der größten ISR-Projekte des Unternehmens, de facto nichts mehr im Wege.

Das Unternehmen begann im Projekt Burke Hollow im Jahr 2012 mit den Explorationsbohrungen und entdeckte noch im selben Jahr drei Mineralisierungstrends. In weiterer Folge erfolgte dann der Ausbau des Projekts auf seine aktuelle Größe von knapp 20.000 Acres. Bisher wurden in zwei voneinander getrennten Trendzonen des Konzessionsgebiets Uranmineralisierungen entdeckt und eine abgeleitete Mineralressource von 5,12 Millionen Pfund Uran (U3O8) mit einem Erzgehalt von 0,09 % U3O8* ermittelt. Die Mineralressourcenschätzung basiert auf einem Bohrvolumen von 526 Löchern über 246.400 Fuß, das seit Mitte 2012 fertiggestellt wurde. Nur rund 50 % des Projektgeländes wurden bis dato exploriert. Das Projekt befindet sich in rund 45 Meilen Entfernung von der unternehmenseigenen Verarbeitungsanlage Hobson.

Im Wirtschaftsjahr 2016 wurde ein Bohrprogramm umgesetzt, um die erste geplante Produktionszone bei Burke Hollow zu erweitern. Zweiunddreißig Explorationslöcher mit einem Gesamtvolumen von 17.020 Fuß wurden in größeren Abständen voneinander gebohrt. Hauptziel dieser Löcher war es, den laut Berechnung vom Ressourcengebiet ausgehenden Mineralisierungstrend zu umklammern. Die genauen Abgrenzungen des umklammerten Trends und die Folgebohrungen zur Erweiterung des Trends werden im Rahmen des nächsten Bohrprogramms erfolgen. Die Bohrergebnisse aus diesen 32 Löchern konnten den Mineralisierungstrend von 1,7 Meilen auf rund 3,7 Meilen ausdehnen, wobei noch zusätzliches Potenzial für eine offene Mineralisierung über mehrere Meilen besteht.

Die in dieser Pressemeldung enthaltenen Fachinformationen wurden gemäß den kanadischen Regulierungsbestimmungen der Vorschrift NI 43-101 erstellt und von Clyde L. Yancey, P.G., Vice President-Exploration des Unternehmens, einem qualifizierten Sachverständigen gemäß Vorschrift NI 43-101, geprüft.

Über Uranium Energy Corp

Uranium Energy Corp ist ein Uranbergbau- und -explorationsunternehmen mit Sitz in den USA. Die unternehmenseigene Verarbeitungsanlage Hobson, die über alle erforderlichen Lizenzen verfügt, ist von sämtlichen Projekten in Südtexas - i.e. dem ISR-Betrieb Palangana, dem genehmigten ISR-Projekt Goliad und dem im Erschließungsstadium befindlichen IRS-Projekt Burke Hollow - zentral erreichbar. Darüber hinaus kontrolliert das Unternehmen mehrere im fortgeschrittenen Explorationsstadium befindliche Projekte in Arizona, Colorado und Paraguay. Die Betriebe des Unternehmens werden von anerkannten und namhaften Branchenexperten geleitet, die über viele Jahrzehnte praktische Erfahrung in den wichtigsten Bereichen der Uranexploration, -erschließung und -förderung verfügen.

Kontaktdaten für Anleger von Uranium Energy Corp:

Tel: (866) 748-1030 (gebührenfrei)

Fax: (361) 888-5041

E-Mail: info@uraniumenergy.com

Börseninformationen:

NYSE MKT: UEC

Symbol Börse Frankfurt: U6Z

WKN: AØJDRR

ISN: US916896103

In Europa:

Swiss Resource Capital AG

Jochen Staiger

info@resource-capital.ch

www.resource-capital.ch

* Hinweis für Anleger in den USA

Die Mineralressourcen, auf die hier Bezug genommen wird, wurden im Einklang mit den Definitionsstandards für Mineralressourcen des Canadian Institute of Mining, Metallurgy and Petroleum im Sinne der Vorschrift National Instrument 43-101 geschätzt und entsprechen nicht den Richtlinien des Industry Guide 7 der Securities and Exchange Commission (SEC). Darüber hinaus werden Begriffe wie gemessene Mineralressourcen, angezeigte Mineralressourcen und abgeleitete Mineralressourcen zwar in den kanadischen Vorschriften anerkannt und gefordert, gelten aber nach den Richtlinien des Industry Guide 7 nicht als definierte Begriffe und dürfen für gewöhnlich in Berichten und Registrierungsunterlagen, die bei der SEC eingereicht werden, nicht verwendet werden. Wir haben sie daher in den Vereinigten Staaten nicht in die Berichterstattung aufgenommen. Anleger dürfen nicht davon ausgehen, dass die Mineralressourcen zur Gänze oder auch nur zum Teil in Mineralreserven umgewandelt werden können. Diese Begriffe sind mit großen Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Existenz sowie ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Machbarkeit behaftet. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass für Mineralressourcen, die keine Mineralreserven darstellen, keine wirtschaftlich sinnvolle Förderung bestätigt werden kann. Es darf nicht davon ausgegangen werden, dass alle bzw. Teile der gemessenen, abgeleiteten oder angezeigten Mineralressourcen jemals in eine höhere Kategorie aufgewertet werden. Im Einklang mit den kanadischen Bestimmungen können Schätzungen von abgeleiteten Mineralressourcen nicht als Grundlage für Machbarkeitsstudien oder andere wirtschaftliche Studien dienen. Anlegern wird empfohlen, nicht darauf zu vertrauen, dass die hier angeführten Mineralressourcen der gemessenen, angezeigten oder abgeleiteten Kategorie aus wirtschaftlicher oder rechtlicher Sicht tatsächlich gefördert werden können.

Safe Harbor-Erklärung

Abgesehen von den hier getätigten Aussagen zu historischen Tatsachen handelt es sich bei den Informationen in dieser Pressemitteilung um zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne der in den Vereinigten Staaten und Kanada geltenden Wertpapiergesetze. Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf Prognosen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von noch nicht absehbaren Summen sowie Annahmen des Managements basieren. Alle anderen Aussagen, die sich explizit oder implizit auf Prognosen, Erwartungen, Annahmen, Pläne, Ziele, Vermutungen oder zukünftige Ereignisse oder Leistungen beziehen (die häufig, jedoch nicht immer, mit Worten oder Phrasen wie erwartet oder erwartet nicht, wird erwartet, geht davon aus oder geht nicht davon aus, plant, schätzt oder beabsichtigt beschrieben werden oder mittels Aussagen zum Ausdruck gebracht werden, wonach bestimmte Ereignisse oder Ergebnisse eintreffen könnten, würden oder werden), stellen keine historischen Tatsachen dar und sollten als zukunftsgerichtete Aussagen betrachtet werden. Solche zukunftsgerichteten Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zu solchen Risiken und anderen Faktoren zählen unter anderem auch die tatsächlichen Ergebnisse der Explorationsaktivitäten, Abweichungen bei den zugrundeliegenden Annahmen im Zusammenhang mit der Schätzung oder Realisierung von Mineralressourcen, die Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die im Rahmen der Mittelaufbringung aus dem Verkauf von Aktien resultierende Verwässerung, Unfälle, arbeitsrechtliche Streitigkeiten sowie andere Risiken der Bergbaubranche, die ohne Einschränkung auch umweltbezogene Risiken, Verzögerungen beim Erhalt von Regierungsgenehmigungen, Lizenzen oder Finanzierungen bzw. bei der Fertigstellung der Erschließungs- und Bauarbeiten, Eigentums- bzw. Haftungsansprüche und der Versicherungsschutz beinhalten. Das Unternehmen hat sich bemüht, wichtige Faktoren aufzuzeigen, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ereignisse oder Ergebnisse wesentlich von jenen abweichen, die in den zukunftsgerichteten Aussagen enthalten sind. Es können aber auch andere Faktoren dazu führen, dass die Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt ausfallen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als wahrheitsgemäß herausstellen. Tatsächliche Ergebnisse und zukünftige Ereignisse können unter Umständen wesentlich von solchen Aussagen abweichen. Den Lesern wird daher empfohlen, sich nicht vorbehaltslos auf zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die entweder in dieser Pressemeldung oder in anderen Dokumenten, auf welche die Pressemeldung Bezug nimmt, enthalten sind.

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Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedar.com, www.sec.gov, www.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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