Irreführende Angaben? 06.07.2017 12:41:00

EU nimmt Merck KGaA, Sigma-Aldrich, GE und Canon ins Visier

EU nimmt Merck KGaA, Sigma-Aldrich, GE und Canon ins Visier

Betroffen sind nach Angaben der Behörde die deutsche Merck KGaA und Sigma-Aldrich sowie General Electric (GE) und Canon. Die Unternehmen hätten unrichtige bzw. irreführende Angaben im Zusammenhang mit geplanten Fusionen gemacht. Canon habe eine Fusion vor dessen Anmeldung und Genehmigung vollzogen.

Die laufenden Untersuchungen berühren nicht die Gültigkeit der Beschlüsse, stellte die Behörde klar. "Wir sind auf die Mitarbeit der Unternehmen angewiesen, um zugunsten von Unternehmen und Verbrauchern eine rasche und vorhersehbare Fusionskontrolle zu gewährleisten. Wir können unsere Aufgabe aber nur dann richtig erfüllen, wenn wir uns auf die Kooperation der betreffenden Unternehmen verlassen können. Die Unternehmen müssen die Genehmigung der Kommission einholen, bevor sie ihre Vorhaben umsetzen, und sie müssen richtige und vollständige Angaben machen", sagte EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Die EU-Fusionskontrolle gewährleistet nach Angaben der EU eine "rasche und effiziente" zentrale Abwicklung der Zusammenschlussvorhaben der Unternehmen. Die große Mehrheit aller bei der Kommission angemeldeten Zusammenschlüsse wird in einem 25-tägigen Vorprüfverfahren ("Phase I") genehmigt. Mehr als zwei Drittel dieser Zusammenschlüsse werden im Wege eines vereinfachten Verfahrens freigegeben.

Damit die Kommission in der Lage ist, innerhalb der sehr knappen Fristen sachgerechte Beschlüsse zu erlassen, gründe sich das EU-Fusionskontrollsystem auf klare Verfahrensvorschriften, die von den Unternehmen in vollem Umfang eingehalten werden müssten, so die Kommission. Auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollvorschriften müssen Konzerne von ihnen geplante Zusammenschlüsse von unionsweiter Dimension im Voraus bei der Kommission zur Genehmigung anmelden und dürfen sie vor der Freigabe durch die Kommission nicht vollziehen.

Das Durchführungsverbot soll verhindern, dass Zusammenschlüsse vor Abschluss der Untersuchung durch die Kommission negative Auswirkungen auf den Markt haben, die unter Umständen irreparabel sein können. Wenn Unternehmen Zusammenschlüsse vorzeitig vollziehen und damit gegen die einschlägigen EU-Verfahrensvorschriften verstoßen, ist dies nach Ansicht der Kommission eine sehr schwere Zuwiderhandlung, denn sie untergräbt das wirksame Funktionieren der EU-Fusionskontrolle.

Merck soll irreführende Informationen übermittelt haben

Die Kommission hat Merck KGaA und Sigma-Aldrich über ihre vorläufige Schlussfolgerung informiert, dass die Unternehmen im Rahmen der Übernahme von Sigma-Aldrich durch Merck unrichtige bzw. irreführende Informationen übermittelt haben. Die Kommission hat die Anmeldung des Zusammenschlusses am 21. April 2015 erhalten und am 15. Juni 2015 unter der Bedingung genehmigt, dass die beteiligten Unternehmen bestimmte Vermögenswerte von Sigma-Aldrich veräußern, um wettbewerbsrechtliche Bedenken hinsichtlich bestimmter Laborchemikalien auszuräumen.

Sollte die Kommission zu dem Schluss gelangen, dass Merck und Sigma-Aldrich vorsätzlich oder fahrlässig unrichtige oder irreführende Angaben gemacht haben, könnte sie ihnen eine Geldbuße von bis zu 1 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes auferlegen.

Merck teilte als Reaktion mit, man werde die von der EU zur Verfügung gestellten Informationen prüfen und "zeitnah" eine schriftliche Antwort übermitteln. Von Beginn des wettbewerbsrechtlichen Prüfungsverfahrens an hat Merck nach eigenen Angaben "nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt" und führe einen "konstruktiven" Dialog mit der EU-Kommission. "Merck ist zuversichtlich, dass dieses Thema zufriedenstellend gelöst werden kann. Da es sich hierbei um ein laufendes Verfahren handelt, wird Merck den Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt nicht weiter kommentieren", so der Konzern weiter.

Eine Buße im gleichen Ausmaß wie bei Merck könnte auch auf GE zukommen. Der US-Konzern hatte LM Wind übernommen. Die Strafe für Canon wäre drastischer: Für den Vollzug der Übernahme der Toshiba Medical Systems Corp vor Genehmigung könnten von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes fällig werden.

DJG/bam/cbr/brb Dow Jones Newswires

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Bildquelle: Merck KGaA,Bocman1973 / Shutterstock.com,Carsten Reisinger / Shutterstock.com

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