07.10.2005 10:08:00

Hugin-Ad hoc: F. A. Günther & Sohn AG i.K.

Hugin Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG: Sonstige Zusammenarbeit: F. A. Günther & Sohn AG i.K.: F.A. Günther & Sohn AG i.K.: Grundlegende Einigung mit Österreichischer Immobiliengruppe - Verhandlungen mit den Gläubigern dauern an

Ad hoc - Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------- --------------

Der Vorstand der F.A. Günther & Sohn AG i.K. hat nach umfangreichen Verhandlungen grundlegende Übereinstimmung mit einer in Österreich ansässigen Immobiliengruppe erzielt, die den Börsenmantel nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durch Zwangsvergleich für ihren eigenen Börsengang nutzen will. Die Durchführung dieses Vorhabens steht insofern unter dem Vorbehalt der formellen Zustimmung des Aufsichtsrats der übernehmenden Gesellschaft und der erfolgreichen Auseinandersetzung mit den Gläubigern der Gesellschaft. Die Verhandlungen hierzu dauern an. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die Parteien Stillschweigen über die Identität der Gruppe und die Höhe der anstehenden Investitionen vereinbart. Der Vorstand Leipzig, den 07.10.2005 Kontakt: info@faguenther.de T: 0 40-607 61 830 F: 0 40-607 61 831 www.faguenther.de

--- Ende der Ad-hoc Mitteilung --- WKN: 591200; ISIN: DE0005912000; Notiert: Amtlicher Markt in Börse Berlin Bremen;

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