06.10.2016 19:05:49

Große Koalition erzielt Durchbruch bei Lohngleichheit

   Von Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)--Union und SPD haben sich nach monatelangem Streit auf ein Gesetz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern geeinigt. Das verkündeten die Fraktionschefs Volker Kauder (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD) und die CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt am Donnerstag in Berlin.

   "Das ist ein Kompromiss und das ist ein guter Kompromiss", sagte Oppermann am Anschluss an Beratungen im Koalitionsausschuss. "Das ist ein großer Schritt nach vorn für gleiche Bezahlung und gegen Lohndiskriminierung."

   In Firmen ab 200 Mitarbeitern kann sich der Betriebsrat an das Management wenden und Auskunft darüber verlangen, wie Männer und Frauen bezahlt werden. Bei Betrieben ohne Tarifverträge soll der Auskunftsanspruch direkt gegen den Arbeitgeber bestehen.

   Laut Hasselfeldt hat aber der einzelne Mitarbeiter kein individuelles Recht, sich über das Gehaltsgefüge in seinem Unternehmen zu informieren. Die jetzt gefundene Lösung sei wesentlich unbürokratischer als die ursprünglichen Vorschläge der SPD. "Es ist angelehnt an den Koalitionsvertrag, geht nicht darüber hinaus", meinte die CSU-Politikerin.

   Unternehmen ab 500 Beschäftigten müssen nach dem Willen der Koalition selbst aktiv werden und Prüfverfahren zur Lohngleichheit vornehmen. Einmal im Jahr werden sie künftig einen Bericht zur Thematik vorzulegen haben.

   In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 20 Prozent weniger als Männer, weil sie in schlechter bezahlten Berufen arbeiten, seltener an die Spitze gelangen und häufiger in Teilzeit tätig sind. Die Wirtschaftspolitiker von CDU und CSU hatten das Prestigeprojekt von SPD-Familienministerin Manuela Schwesig verhindern wollen. Sie kritisierten es als Bürokratiemonster.

   Die Arbeitgeber gaben sich hingegen versöhnlich. "Es ist zu begrüßen, dass die Koalitionspartner davon Abstand genommen haben, allen Unternehmen, also auch tarifanwendenden Betrieben und solchen mit einem Betriebsrat, zusätzliche Kontrollverfahren, Berichts- und Auskunftspflichten vorzuschreiben", erklärte Arbeitgeberchef Ingo Kramer.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/mgo

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   October 06, 2016 12:35 ET (16:35 GMT)

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