Deutsche Börse Aktie
WKN: 581005 / ISIN: DE0005810055
Klagegründe zurückgewiesen |
09.03.2015 10:00:30
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Gerichtshof bestätigt Fusionsverbot für Deutsche Börse und NYSE
Im Sommer 2011 hatten die Börse und die NYSE ihr Fusionsvorhaben bekannt gegeben. Die Kommission stoppte den Zusammenschluss im Februar 2012. Nach Ansicht der Behörde hätte die Fusion im weltweiten Börsenhandel mit europäischen Finanzderivaten zu einer monopolartigen Stellung geführt. Das behindere "in erheblichem Maße effektiven Wettbewerb", so die Begründung. Das neu entstandene Unternehmen hätte nach Berechnungen der Kommission mehr als 90 Prozent der weltweiten Transaktionen mit europäischen Derivaten abgewickelt.
Dagegen hat die Deutsche Börse eine Nichtigkeitsklage eingereicht. Ihrer Ansicht nach hatte die Kommission die bisherige Wettbewerbssituation und die Effizienzvorteile für Kunden durch die Fusion falsch beurteilt.
Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun jedoch die Sichtweise der Kommission hinsichtlich Marktmacht und Einschränkungen für die Kunden. Rein rechtlich könnte die Börse nun noch überprüfen lassen, ob der Kommission im Jahr 2012 oder dem Europäischen Gerichtshof beim jetzigen Urteil formale Fehler unterlaufen sind.
Das Verbot wurde seinerzeit als Niederlage für Börsenchef Reto Francioni gewertet, der zu diesem Zeitpunkt die Börse durch Übernahmen und Fusionen auf Wachstumskurs halten wollte. Bei seiner letzten Bilanzvorlage im Februar, bevor er sein Amt im Mai an seinen Nachfolger Carsten Kengeter übergibt, hatte Francioni gesagt, das Fusionsverbot sei in seiner Amtszeit nicht "die größte Niederlage, sondern die größte Enttäuschung" gewesen.
Kontakt zur Autorin: isabel.gomez@wsj.com
DJG/igo/jhe
(END) Dow Jones Newswires
March 09, 2015 04:53 ET (08:53 GMT)
Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 04 53 AM EDT 03-09-15

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