Kein Prozessbetrug 25.04.2016 14:00:00

Gericht spricht Fitschen und Ex-Vorstände der Deutschen Bank frei

Ihnen war versuchter Prozessbetrug im Kirch-Verfahren vorgeworfen worden. "Der Tatvorwurf war schwerwiegend", sagte Richter Peter Noll am Montag direkt an den ehemaligen Vorstandssprecher Rolf Breuer gerichtet. Auch habe es anfänglich schwerwiegende Verdachtsmomente gegeben, "doch der Tatvorwurf hat sich nicht bestätigt", sagte Noll.

Noll betonte, das sei kein Freispruch zweiter Klasse. An keinem der Verhandlungstage habe eine falsche Tatsachenbehauptung bewiesen werden können. Trotz der klaren Worte des Richters prüft die Staatsanwaltschaft eine Revision des Urteils. Dabei müsste sie eine Frist von einer Woche einhalten.

Fitschen zeigte sich im Anschluss an das Urteil erleichtert: "Ich hätte mir gewünscht, dass der Prozess nicht so lange gedauert hätte", sagte er. "Das war schon eine Belastung." Der Anwalt von Rolf Breuer, dessen Interviewaussagen zur Solvenz des Medienunternehmers Leo Kirch den jahrelangen Rechtsstreit ausgelöst hatten, sagte: "Das ist ein guter Tag."

Ackermann wirft Staatsanwälten fehlende Objektivität vor

Auf der Anklagebank saßen neben Fitschen und Breuer auch ehemalige Führungskräfte der Deutschen Bank. Vor Gericht standen auch der ehemalige Vorstandschef Josef Ackermann und Ex-Aufsichtsratschef Clemens Börsig sowie der ehemalige Rechtsvorstand Tessen von Heydebreck. Den beiden letzteren legte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit ihren Zeugenaussagen im Kirch-Prozess auch falsche uneidliche Aussage zur Last. Fitschen wurde in der 600 Seiten langen Anklageschrift insbesondere vorgeworfen, im Kirch-Verfahren "nicht die Verteidigungsstrategie der Beklagten durch eine klare Schilderung torpedieren" zu wollen.

Während die anderen Angeklagten am Montagmorgen den Worten ihrer Verteidiger nichts hinzufügen wollten, ließ es sich Ackermann nicht nehmen, den Staatsanwälten fehlende Objektivität vorzuwerfen. Ihre Vorwürfe gründeten auf "Unterstellungen und Spekulationen", sagte Ackermann. Die Staatsanwaltschaft habe keinerlei Beleg dafür erbracht, dass Breuer und die Bank einen Beratungsvertrag mit Kirch angestrebt haben, sagte er. Auch habe das Breuer nicht im Alleingang probiert. Das hervorzuheben sei ihm "persönlich" wichtig, sagte der Schweizer.

Richter: Es sprach nichts dafür, dass die Aussagen von Breuer geplant waren

Der Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und dem inzwischen verstorbenen Kirch hatte gut zehn Jahre lang angedauert. Die Bank hat den Kirch-Erben mittlerweile fast 1 Milliarde Euro gezahlt, um den Streit beizulegen.

In einem Interview im Jahr 2002 wurde Breuer gefragt, ob "man" dem hoch verschuldeten Unternehmer Kirch hilft, weiter zu machen. Darauf antwortete Breuer: "Das halte ich für relativ fraglich." Und fügte hinzu: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen."

Diese Aussage sah Kirch damals als Todesstoß für sein Imperium an. Auch stand der Vorwurf im Raum, durch die Aussagen von Breuer die Position der Bank in Beratungsgesprächen mit Kirch stärken zu wollen. Hierfür sah Richter Noll keine Anhaltspunkte. "Es sprach nichts dafür, dass die Aussagen von Herrn Breuer geplant waren", sagte Noll. Anstatt einer "gezielten Vernichtung" des Kirch-Imperiums sei bei Breuers Antwort "eher ein Herumeiern um diese Frage" zu erkennen.

   DJG/mln/bam

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   Von Madeleine Nissen

MÜNCHEN (Dow Jones)

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