17.12.2015 13:37:47

Gericht entscheidet noch dieses Jahr über Air-Berlin-Ausnahmen mit Etihad

   Von Christian Grimm

   BERLIN (Dow Jones)-- Das Verwaltungsgericht Braunschweig wird noch in diesem Jahr entscheiden, ob die Ausnahmeregelung für Air Berlin bei Gemeinschaftsflügen mit Etihad bis zum Ende des Winterflugplans verlängert wird. Das sagte ein Gerichtssprecher zu Dow Jones Newswires.

   Die Richter hatten den beiden Airlines in einer Eilentscheidung Ende Oktober zunächst die Ausnahme bis 15. Januar 2016 verlängert. In der Hauptsache werden sie nun urteilen, ob ein nochmaliger Aufschub bis zum Auslaufen des Winterflugplans Ende März gestattet wird, wie der Gerichtssprecher erklärte. Entscheidet das Gericht im Sinne der Fluggesellschaften, könnte das auch der Bundesregierung mehr Luft geben, zu einer Einigung mit den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu kommen.

   Für Air Berlin ist der Bestand der Gemeinschaftsflüge, die im Jargon der Branche Code Share genannt werden, überlebenswichtig. Fallen sie weg, droht den Hauptstädtern die Pleite, wie aus dem Unternehmen immer wieder gewarnt wird.

   Code-Share Verbindungen sind Flüge, die jede Airline so verkauft, als würden die Passagiere in den eigenen Maschinen geflogen. Tatsächlich werden die Fluggäste dann teilweise in den Maschinen der Partner-Airline an ihr Ziel gebracht. Für Air Berlin hängt an der Zusammenarbeit mit Etihad nach eigenen Angaben ein Umsatz von 140 Millionen Euro pro Jahr.

   Doch über die Rechtmäßigkeit der Gemeinschaftsflüge gibt es Streit. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass ein Teil davon nicht vom Luftverkehrsabkommen mit den VAE gedeckt ist. Etihad ist die staatliche Fluggesellschaft der Emirate, der gleichzeitig 30 Prozent von Air Berlin gehören.

   Doch die Gespräche zwischen Berlin und den Arabern stocken. Bis Mitte Oktober geführte Verhandlungen brachten noch keine Annäherung, wie aus einem aktuellen Schreiben des Bundesverkehrsministeriums an den Verkehrsausschuss des Bundestages hervorgeht. Nun soll weiter verhandelt werden. "Die Bundesregierung strebt weiterhin an, eine zwischenstaatliche Einigung mit den VAE über die fraglichen Code Share-Dienste zu erzielen und wird sich erneut an die VAE wenden", heißt es in dem Papier, in das Dow Jones Newswires Einblick hatte.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/reg

   (END) Dow Jones Newswires

   December 17, 2015 07:16 ET (12:16 GMT)

   Copyright (c) 2015 Dow Jones & Company, Inc.- - 07 16 AM EST 12-17-15

Analysen zu AAR Corp.mehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

AAR Corp. 68,10 1,64% AAR Corp.