Fraport Aktie
WKN: 577330 / ISIN: DE0005773303
Trotz Klebeaktion |
26.07.2024 12:01:39
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Fraport-Aktie fester: Sicherheitskonzept am Frankfurter Flughafen war erfolgreich
Trotz der Einschränkungen des Flugbetriebs sei definitiv niemand zu Schaden gekommen, weil das mehrstufige System gegriffen habe, sagte der Fraport-Sprecher. So sei nach dem illegalen Überwinden des Zauns unmittelbar Alarm ausgelöst worden und auch die Einsatzkräfte seien unter Berücksichtigung der Geländegröße sehr schnell vor Ort gewesen. Trotzdem hatten sich die Demonstranten bereits an mehreren Stellen an den Boden geklebt.
Niemand ist zu Schaden gekommen
Der Flugbetrieb war am Donnerstagmorgen unmittelbar eingestellt worden, um keine Menschenleben zu gefährden. Fraport-Chef Stefan Schulte sagte dazu auf dem Portal LinkedIn: "Durch die gute Koordinierung und den schnellen Zugriff der Einsatzkräfte ist niemand zu Schaden gekommen - und das ist definitiv am wichtigsten."
Der Einsatz werde nachgearbeitet und mit den Sicherheitskräften im regelmäßigen Austausch besprochen, erklärte der Fraport-Sprecher. Es sei aber noch zu früh, konkrete Maßnahmen zu benennen.
Der Flughafenverband ADV hatte sich skeptisch gegen mögliche politische Vorgaben zur Sicherheitsausstattung gezeigt, wie sie Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) gemeinsam mit den Ländern erarbeiten will. "Wir können nicht 350 Kilometer deutschen Flughafenzaun kontrollieren. Überspitzt gesagt: Eine Überwachung wie an der innerdeutschen Zonengrenze ist nicht realistisch", sagte ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel am Donnerstag dem Portal "T-Online".
Besetzer auf freiem Fuß
Die Polizei hat die acht festgenommenen Aktivisten der Gruppe "Letzte Generation" noch am Donnerstag wieder auf freien Fuß gesetzt. Es handelte sich laut Frankfurter Polizeipräsidium um vier Männer, zwei Frauen und zwei nicht-binäre Personen im Alter zwischen 20 und 44 Jahren. Sie seien sämtlich nicht in Hessen gemeldet.
Sie müssen sich nun wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, des Hausfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz verantworten.
/ceb/DP/ngu
FRANKFURT (dpa-AFX)

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