Übernahme nicht angemeldet 29.03.2021 22:08:00

Facebook-Aktie fester: BWB prüft Giphy-Übernahme durch Facebook

Facebook-Aktie fester: BWB prüft Giphy-Übernahme durch Facebook

Die Übernahme sei in Österreich nicht angemeldet worden. Aufgrund der seit 2018 existierenden Transaktionswertschwelle hätte der Zusammenschluss jedoch eventuell gemeldet werden müssen. Die BWB prüft nun vor allem das Ausmaß, in dem die Dienste von Giphy in Österreich genutzt werden. Die Ermittlungen laufen derzeit, teilte die Behörde am Montag mit.

Facebook teilte am Montag auf APA-Anfrage mit, "vollumfänglich" mit der Bundeswettbewerbsbehörde zu kooperieren. Giphy verbessere das Angebot von Instagram, indem es den Menschen mehr Funktionen und Tools biete, so ein Facebook-Sprecher. "Entwickler*innen und Partner*innen werden weiterhin die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu Giphy haben. Auch die kreative Community von Giphy wird weiterhin in der Lage sein, großartige Inhalte zu erstellen."

Die Transaktionswertschwelle wurde 2018 in Österreich eingeführt und dient der Kontrolle bei Zusammenschlüssen. So muss eine Übernahme in Österreich seitdem nicht mehr nur dann gemeldet werden, wenn im Land ein bestimmter Mindestumsatz erzielt wird, sondern auch dann, wenn der Wert der Übernahme 200 Mio. Euro überschreitet und wenn das Zielunternehmen "in erheblichem Umfang" im Inland tätig ist, so die BWB.

Vor allem die Inlandstätigkeit von Giphy wird derzeit von der Behörde geprüft. Der Wert der Übernahmetransaktion wurde nicht öffentlich bekannt gegeben, Giphy wurde damals jedoch laut Berichten mit rund 400 Mio. Dollar bewertet.

Die Ermittlungen laufen, es gebe derzeit Gespräche mit Facebook, so die BWB. In dem Fall arbeite die Behörde auch eng mit der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) zusammen, die für die BWB auch ein "Gutachten zur wirtschaftlichen Bedeutung der mittelbaren Nutzung von Giphy" erstellt habe. Nach dem Abschluss der Ermittlungen könnte es zu einem Verfahren vor dem Kartellgericht kommen. Komme das Gericht zu dem Schluss, dass es einen Gesetzesverstoß gab, könne eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Gesamtumsatzes des vergangenen Geschäftsjahres verhängt werden.

Die Facebook-Aktie gewann an der NASDAQ letztendlich 2,76 Prozent auf 290,82 US-Dollar.

(Schluss) bel/ivn

APA

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Bildquelle: Gil C / Shutterstock.com

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