30.06.2014 17:47:31
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Experten streiten über Inkrafttreten von Lebensversicherungsreform
Von Andreas Kißler
BERLIN--Die umstrittene Reform des Lebensversicherungsrechts ist bei einer Anhörung im Bundestag auf ein unterschiedliches Echo der Experten gestoßen. Während einige der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsfinanzausschuss mehr Zeit für die Beratungen forderten, machten sich andere für ein möglichst schnelles Inkrafttreten der Regelungen stark, die unter anderem geringere Ausschüttungen für Altkunden vorsehen. Die Bundesregierung will das Gesetz im Eiltempo durchs Parlament bringen, um die Branche zu stabilisieren.
"Wir möchten das Gesetz so nicht haben", sagte Axel Kleinlein, der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV). "Wir wünschen uns mehr Zeit, um dieses Gesetz sauber durchdiskutieren zu können." Ausdrücklich warnte Kleinlein auch vor einer möglichen Rechtsverletzung durch das geplante Gesetz. "Wir sehen große Gefahren, dass hier verfassungsrechtlich nicht haltbare Regelungen etabliert werden könnten", sagte er.
Hingegen sprachen sich die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für die Regelungen in der von der Regierung vorgeschlagenen Form aus. "Rechtzeitiges Handeln ist angesagt", sagte Karlheinz Bischofberger, der Leiter des Bundesbank-Zentralbereichs Finanzstabilität. "Ich bin der Auffassung dass der Gesetzentwurf der Gerechtigkeit dient.", erklärte Felix Hufeld, der BaFin-Exekutivdirektor für Versicherungsaufsicht. "Die deutsche Lebensversicherung ist ein Kollektivmodell - dieses gilt es zu schützen."
Die Reform wird voraussichtlich noch im Juli in Kraft treten. Dann können Versicherte nur noch an Buchgewinnen aus Anleihen, den sogenannten Bewertungsreserven der Lebensversicherer, beteiligt werden, wenn auch der zugesagte Garantiezins für alle Verträge gesichert ist. Bisher bekommen die Versicherten grundsätzlich die Hälfte der aufgelaufenen Bewertungsreserven ausgezahlt. Sollte die Garantieleistung für die anderen Versicherten gefährdet sein, soll die Kundenbeteiligung an den Reserven aber künftig ausfallen, allerdings ebenso auch Ausschüttungen an Aktionäre.
Die Versicherungsbranche lehnte diese Dividendenausschüttungssperre bei der Anhörung strikt ab. Ab deren Inkrafttreten bestehe für die Unternehmen faktisch keine Möglichkeit mehr, neues Kapital aufzunehmen, und dies sei mit Blick auf die geforderte höhere Eigenmittelausstattung "kontraproduktiv", erklärte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) laut Bundestags-Pressedienst.
Außerdem soll auch der Garantiezins für neue Verträge ab 2015 von derzeit 1,75 auf dann 1,25 Prozent sinken. Der Gesetzentwurf sieht auch ein besseres Risikomanagement der Versicherer und mehr Befugnisse für die Aufsicht vor.
Die Bundestags-Opposition hat ihn allerdings schon scharf kritisiert. Die Linke argwöhnte, die von ihr ungeliebte Reform solle "im Schatten der Weltmeisterschaft" durch das Parlament gebracht werden. Die Grünen monierten eine unzureichende Datenbasis. Ihr Finanzexperte Gerhard Schick sprach von einer "Versicherungspolitik im Blindflug", weil gar nicht belegt sei, was die geplanten Maßnahmen genau zur behaupteten Stabilisierung des Sektors beitragen könnten.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat das Gesetzespaket allerdings erst vergangene Woche im Bundestag als "ausgewogen und gerecht" verteidigt.
Schäubles erster Versuch zur Neuregelung der Bewertungsreserven war Anfang vergangenen Jahres noch gescheitert, weil die Länder Verbraucherinteressen gefährdet sahen. Dieses Mal haben sie die Pläne aber bei einer ersten Befassung weitgehend mitgetragen. Der Bundestag könnte die Reform nun am 4. Juli und der Bundesrat dann am 11. Juli bei seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause beschließen. Sie würde dann kurz danach in Kraft treten, wenn Bundespräsident Joachim Gauck das Gesetz unterzeichnet hat.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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June 30, 2014 11:17 ET (15:17 GMT)
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