20.03.2018 14:21:00
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EuGH zu Reisepässen & Co - Österreich schreibt künftig unionsweit aus
"Das Innenministerium nimmt das Urteil zur Kenntnis, auch wenn bemerkenswert erscheint, dass der Europäische Gerichtshof Sicherheitsinteressen niedriger gewichtet als Interessen des Wettbewerbs", meinte Innenminister Herbert Kickl zu der Entscheidung. Nach Rechtsansicht Österreichs sei die Beauftragung ohne Vergabeverfahren beim Druck von Sicherheitsdokumenten wie Reisepässen aufgrund der Gefahr durch internationalen Terror und angesichts reisender Täter, etwa Foreign Terrorist Fighters zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen gerechtfertigt gewesen.
Die Österreichische Staatsdruckerei (OeSD) selbst reagierte gelassen auf den EuGH-Spruch. Das Urteil sei bereits seit dem Herbst so zu erwarten gewesen. Die Staatsdruckerei sieht sich auch im internationalen Vergleich als äußerst konkurrenzfähig. "Das Unternehmen ist gut aufgestellt und unsere Angebote sind wettbewerbsfähig - wir haben in den letzten beiden Jahren Identitätsdokumente und -systeme in über 25 Länder verkauft", so Geschäftsführer Lukas Praml in einer Aussendung.
Das Innenministerium wird eigenen Angaben von heute, Dienstag, zufolge "umgehend alle Schritte ergreifen, um die Sicherheit der Pässe zu gewährleisten und dem Urteil gerecht zu werden". Dazu sollten ein dem Urteil entsprechendes Vergabeverfahren eingeleitet und gleichzeitig Maßnahmen zum Erhalt der hohen Sicherheitsstandards der österreichischen Pässe gesetzt werden.
"Die bisherige Praxis der Direktvergabe auf Grundlage des Staatsdruckerei-Gesetzes trug den speziellen hohen Sicherheitsanforderungen im Bereich der Sicherheitsdokumente in Österreich Rechnung - jetzt bedarf es rascher Maßnahmen zur weiteren Gewährleistung der Sicherheit in diesem Bereich", betonte Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ). Die bisherige Lösung sei nach österreichischer Rechtsauffassung EU-rechtskonform gewesen. "Man muss die Rechtsprechung des EuGH zur Kenntnis nehmen und mit Hochdruck an einer Lösung arbeiten, die dem Urteil Rechnung trägt und gleichzeitig die höchstmögliche Sicherheit gewährleistet."
"Beim Vergabeverfahren wird es strenge Anforderungen an den Dienstleister hinsichtlich behördlicher Kontrollbefugnisse geben", ließ das Innenministerium wissen. Sowohl die Produktion als auch die Datenverarbeitung sollten in Österreich erfolgen, Mitarbeiter müssten einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden. Außerdem sollten personenbezogene Daten nicht über ausländische Server laufen. Die Finanzprokuratur solle das Vergabeverfahren begleiten.
Kickl wird laut Innenministerium "rasch Gespräche über eine entsprechende Anpassung des Staatsdruckereigesetzes aufnehmen".
Konkret verurteilte der Europäische Gerichtshof Österreich wegen der Direktvergabe öffentlicher Aufträge für Ausweise und amtliche Dokumente an die private Staatsdruckerei. Österreich habe gegen EU-Bestimmungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge verstoßen, urteilten die Luxemburger EU-Richter heute, Dienstag. Damit gab der EU-Gerichtshof der EU-Kommission in dem Rechtsstreit (C-187/16) weitgehend Recht.
Der Verstoß gegen EU-Recht sei erfolgt, indem Österreich Dienstleistungsaufträge über die Herstellung von Reisepässen mit Chips, Notpässen, Aufenthaltstiteln, Personalausweisen, Führerscheinen im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigungen im Chipkartenformat ohne vorherige Ausschreibung auf EU-Ebene unmittelbar an die Österreichische Staatsdruckerei GmbH vergeben habe und indem Österreich nationale Vorschriften beibehalten habe, nach denen die öffentlichen Auftraggeber diese Dienstleistungsaufträge ohne vorherige Ausschreibung auf EU-Ebene unmittelbar an diese Gesellschaft vergeben müssen.
(Schluss) kre/kan
ISIN AT00000OESD0 WEB http://www.staatsdruckerei.at
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