Berufung könnte scheitern 16.02.2020 15:02:00

EU-Richter bringt höheres Bußgeld gegen Google ins Spiel

EU-Richter bringt höheres Bußgeld gegen Google ins Spiel

In einer überraschenden Wendung sagte am Freitag am Ende einer dreitägigen Anhörung einer der fünf Richter, dass das EU-Gericht befugt sei, die 2017 verhängte Geldstrafe von 2,4 Milliarden Euro zu erhöhen, wenn es feststellt, dass die Summe nicht ausreicht, um das Unternehmen von weiterem wettbewerbswidrigem Verhalten abzuhalten.

"Die Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro wurde als außergewöhnlich beschrieben, aber es ist ein kleiner Geldbetrag in Ihren Händen", sagte Richter Colm Mac Eochaidh. "Hat diese Höhe der Geldbuße Sie davon abgehalten, Ihr Verhalten zu wiederholen?", fragte er den Anwalt von Google.

Mac Eochaidh fügte hinzu, noch in diesem Jahr hätten sich Reisesuchportale wie Expedia und Tripadvisor bei der Europäischen Kommission über ein angeblich wettbewerbswidriges Verhalten von Google beschwert.

Christopher Thomas, ein Anwalt von Google, wies den Gedanken zurück, dass die Geldbuße gerechtfertigt sei und sagte, das Unternehmen führe den gesamten Kartellprozess "mit äußerster Ernsthaftigkeit". Google bestreitet die Erkenntnisse der Kommission, dass es die Konkurrenten bereitwillig oder fahrlässig aus seinen Suchanfragen verdrängt hat.

Für die Erhöhung einer Geldbuße gibt es nach Aussage von Mac Eochaidh nur ein einzigen Präzedenzfall in der Geschichte des Gerichts, nämlich als der deutsche Chemieriese BASF im Jahr 2007 zur Zahlung von 54.000 Euro zusätzlich zu einer anfänglichen Geldbuße von 35 Millionen Euro für die Beteiligung an einem Chemiekartell verurteilt wurde.

Die Aussicht auf eine Erhöhung der Geldbuße wurde vom Vorsitzenden Richter als theoretisch beschrieben. Dennoch brachte es die Google-Anwälte in Argumentationsnot. Einer der Anwälte saß vor dem Gerichtssaal auf dem Boden und recherchierte verzweifelt, wie man einen solchen Schritt anfechten könnte. Sollte Google den Fall verlieren, hat das Unternehmen das Recht, beim höchsten Gericht der EU, dem Europäischen Gerichtshof, in Berufung zu gehen.

DJG/DJN/apo

LUXEMBURG (Dow Jones)

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