21.09.2015 17:40:40

EU prüft Beschwerde der deutschen Buchbranche gegen Amazon

BRÜSSEL (dpa-AFX) - Ein Kartellstreit zwischen der deutschen Buchbranche und dem US-Konzern Amazon (Amazoncom) um Hörbücher beschäftigt neben den deutschen Behörden auch die EU-Kommission. Die obersten Wettbewerbshüter Europas bestätigten am Montag in Brüssel, die Beschwerde vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels gegen die Amazon-Tochter Audible erhalten zu haben. "Wir werden sie genau prüfen", sagte ein Sprecher von EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Am Wochenende war bekanntgeworden, dass der Börsenverein sich wegen Audible beschwert hatte. Laut dem Börsenverein missbraucht die Download-Plattform ihre Marktmacht.

Sie zwinge den oft kleinen deutschen Hörbuchverlagen existenzbedrohende Bedingungen auf. Audible hat dem "Spiegel" zufolge einen Marktanteil von rund 90 Prozent beim Verkauf digitaler Hörbücher. Nun versuche die Amazon-Tochter, die Verlage in ein Modell mit regelmäßigen Zahlungen - ein Flatrate-Modell - zu drängen, das ihnen deutlich niedrigere Umsätze brächte. Verlagen, die sich weigerten, drohe Audible mit Auslistung.

Sollten die Experten der EU-Kommission Hinweise auf einen Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht finden, können sie ein förmliches Prüfverfahren gegen Amazon eröffnen, hieß es am Montag in Brüssel. Falls sie dem Unternehmen einen solchen Verstoß nachweisen, können sie gegen Amazon eine Strafe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes verhängen.

Die EU-Kommission werde bei der Prüfung eng mit den nationalen Kartellbehörden - dem Bundeskartellamt - zusammenarbeiten. Dies sei zu begrüßen, sagte dazu am Montag eine Sprecherin des Dachverbands der deutschen Buchbranche. Der Börsenverein hatte bereits im Streit zwischen Amazon und den Buchverlagen um Rabatte bei E-Books das Bundeskartellamt eingeschaltet, das das Verfahren dann an die EU-Kommission abgab.

Im Juni kündigte die Brüsseler Behörde an, man werde die Vertriebsvereinbarungen für elektronische Bücher prüfen. Darin verpflichten sich die Verlage laut EU-Kommission zum Beispiel dazu, Amazon mindestens ebenso gute Konditionen zu gewähren wie Wettbewerbern. Zudem müsse Amazon informiert werden, wenn Konkurrenten andere oder günstigere Konditionen erhalten./mt/tom/DP/jha/

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