Förmliche Untersuchung |
11.06.2014 13:15:31
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EU nimmt Steuerpraktiken von Apple und Starbucks ins Visier
In dem Verfahren wird die Kommission die so genannten Verrechnungspreisvereinbarungen dieser drei Konzerne genau unter die Lupe nehmen. Verrechnungspreise sind die Preise, die für Transaktionen zwischen Tochtergesellschaften eines Konzerns in Rechnung gestellt werden. Da Verrechnungspreise, zum Beispiel in Form von Lizenzgebühren, maßgeblich Einfluss darauf haben, wie der zu versteuernde Gewinn zwischen den in unterschiedlichen Ländern ansässigen Tochtergesellschaften verteilt wird, können Unternehmen mit einer entsprechend kreativen Gestaltung dieser Verrechnungspreise gezielt Gewinne verlagern und ihre Steuern mindern.
Die Kommission wurde nach eigenem Bekunden von Medienberichten, denen zufolge einige Unternehmen durch Steuerentscheide nationaler Behörden beträchtliche Steuervergünstigungen erhalten haben sollen, auf den Plan gerufen. Solch selektive Steuervergünstigungen können den Tatbestand einer staatlichen Beihilfe darstellen. Die allgemeinen Steuervorschriften der drei betroffenen Mitgliedstaaten Irland, den Niederlanden und Luxemburg stellt die Kommission dagegen explizit nicht infrage.
Die Kommission wies darauf hin, dass eine Reihe von Großkonzernen gezielte Steuerstrategien anwendet, um ihre Steuerbelastung zu verringern. Dank formaler Besonderheiten der Steuersysteme könnten diese Unternehmen ihre Steuerschuld tatsächlich erheblich verringern. Diese aggressive Steuerplanung, so die Kommission, höhle zudem die Besteuerungsgrundlagen der Mitgliedstaaten weiter aus, die sich finanziell ohnehin in einer schwierigen Lage befinden.
"Angesichts der angespannten Lage der öffentlichen Kassen ist es derzeit besonders wichtig, dass die großen multinationalen Konzerne ihren Steuerbeitrag leisten", sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia. "Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen die nationalen Behörden keine Maßnahmen ergreifen, die dazu führen würden, dass bestimmte Unternehmen weniger Steuern zahlen als bei einer fairen und nicht diskriminierenden Anwendung der jeweiligen Steuervorschriften." Apple, Starbucks und Fiat könnten bei einem entsprechenden Ergebnis der jetzt eingeleiteten Untersuchung aufgefordert werden, Gelder zurückzuzahlen, sagte Almunia.
Steuerschlupflöcher in der EU sind bereits seit einiger Zeit ein Thema. Schon im März hatte EU-Wettbewerbskommissar Almunia in einem Zeitungsinterview die Steuervorteile moniert, die Großkonzerne in bestimmten Mitgliedsländern genießen.
Früheren Berichten zufolge soll allein der US-Konzern Apple 111 Milliarden US-Dollar gehortet haben, die aus wenig oder gar nicht besteuerten Gewinnen überwiegend aus Europa stammen. Der Internet-Konzern Google soll im Steuerparadies Bermuda rund 33 Milliarden Dollar angesammelt haben, die zwar größtenteils in Europa verdient, dort aber vom Fiskus mit äußerster Milde behandelt worden sein sollen.
Einige Unternehmen sorgen sich offenbar bereits, dass die erteilten Steuerbescheide keinen Bestand mehr haben und Steuernachforderungen in Milliardenhöhe fällig werden könnten, sollte die Kommission bei ihren Untersuchungen zu dem Ergebnis kommen, dass es sich bei den genossenen Steuervorteilen tatsächlich um Staatsbeihilfe gehandelt hat. Allerdings sind Steuernachforderungen in der Praxis eher selten.
Steuervermeidungspraktiken sind jedoch nicht allein ein Problem Europas. Auch den USA sind diese ein Dorn im Auge. Im vergangenen Jahr fanden Ermittler des US-Senats heraus, dass Apple auf Umsätze im Volumen von mindestens 74 Milliarden US-Dollar fast oder gar keine Unternehmenssteuer gezahlt hat. Derartigen Praktiken will die EU nun aber offenbar einen Riegel vorschieben.
DJG/DJN/brb/cln
Dow Jones Newswires
Von Tom Fairless
BRÜSSELS
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